Intimsphäre: Körperscanner: Schutz der Reisenden gefordert
zuletzt aktualisiert: 09.08.2010 - 13:16München (RPO). Im kommenden Monat beginnt am Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel der Probelauf des ersten Körperscanners in Deutschland. Aus diesem Grund ist erneut die Debatte um die Intimsphäre von Reisenden entbrannt.
Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem Peter Schaar muss die Wahrung aller Persönlichkeitsrechte sichergestellt werden, wenn es um den Einsatz von Körperscannern geht. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte er, das Recht auf Gesundheit und Schutz der Intimsphäre müsse gewährleistet werden.
Körperliche Behinderungen und Krankheiten von Flugpassagieren, zum Beispiel Inkontinenz-Leiden, müssen den Geräten verborgen bleiben, forderte Schaar. Darüber hinaus dürften Passagiere, die nicht von dem Körperscanner kontrolliert werden wollen, nicht intensiver vom Personal überprüft werden, als es bisher üblich war. Vor Beginn des Testes würden Fachleute seiner Behörde das Gerät noch auf Einladung des Bundesinnenministeriums hin prüfen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte am Wochenende angekündigt, dass in wenigen Wochen zum ersten Mal in Deutschland für Kontrollen an Flughäfen ein Körperscanner eingesetzt werden soll. Ende September werde ein Test am Flughafen Hamburg beginnen, sagte er der "Bild am Sonntag". Dabei solle es "keine echten Körperbilder" geben, vielmehr würden Gegenstände "auf einer schematischen Personendarstellung wie Strichmännchen dargestellt".
Außerdem würden die im Körperscanner erzeugten Daten sofort nach der Kontrolle gelöscht. Einen "Nacktscanner", bei dem Konturen und Körper-Details der Menschen zu erkennen sind, werde es in Deutschland nicht geben, versicherte der Minister.


