Starten Flugzeuge wegen eines Streiks verspätet oder gar nicht, haben die Fluggäste Ansprüche. Lesen Sie hier, welche das sind.
Umbuchung
Von den Warnstreiks betroffene Passagiere versucht die Lufthansa auf alternative Flüge umzubuchen - unabhängig vom bereits gezahlten Tarif.
Stornierung:
Wessen Flug wegen der Streiks ausfällt, kann ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück. Die Lufthansa listet die ausgefallenen Flüge im Internet auf.
Mit der Bahn fahren
Bei betroffenen Flügen haben Reisende dem Sprecher zufolge zwei Möglichkeiten, auf die Bahn auszuweichen: Sie gehen zum Schalter und tauschen das Flugticket gegen einen Gutschein für eine Bahnkarte ein. Oder sie kaufen gleich eine Zugfahrkarte für die entsprechende Strecke und reichen diese hinterher zusammen mit der Flugbuchung ein, um sich den Preis erstatten zu lassen. Beide Regelungen gelten nur auf innerdeutschen Strecken.
Leistungen bei Verspätung
Ab zwei Stunden Verspätung ihrer Maschine haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf "Unterstützung", also auf Verpflegung im angemessenen Verhältnis zu Wartezeit, die Möglichkeit für zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es die Hilfe nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Wer diese Rechte nicht in Anspruch nimmt, kann später keinen Ausgleich verlangen. Einen Anrecht auf eine Entschädigung fürs Warten gibt es nicht.
Entschädigung Bei Annullierung oder Überbuchung haben Passagiere laut der EU-Verordnung dagegen Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher Umstand" daran schuld ist. Die Lufthansa wertet die Warnstreiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht. Reiserechts-Expertin Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg sieht keine Möglichkeit, das anzufechten: "Wir sind der Auffassung, dass das Unternehmen einen Streik nicht verhindern kann." Nach Angaben der Stiftung Warentest streiten sich die Richter, ob Streiks beim eigenen Personal als außergewöhnliche Umstände gelten.
Minderung des Pauschalpreises
Verzögert sich der Abflug um mehr als vier Stunden, ist das laut Verbraucherschützern ein Reisemangel, der eine Preisminderung ermöglicht. In der Regel sind das fünf Prozent des Tagesreisepreises. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mangel gegenüber der Reiseleitung unverzüglich gemeldet wird, und der Betroffene den Anspruch binnen einer Monatsfrist nach Reiseende einfordert.
Informationen
Welche Flüge starten und welche ausfallen oder ob es Umbuchungen gibt, darüber können sich Fluggäste auf der Homepage der
Lufthansa über eine Telefonhotline (0800-8506070) oder in Reisebüros informieren. Wer sein Ticket auf lufthansa.com gekauft habe, könne außerdem die Nummer 01803-336633 wählen, sagte ein Lufthansa-Sprecher. Die Kunden könnten sich an den Flughäfen auch eine Broschüre über ihre Rechte bei Einschränkungen aushändigen lassen.
BeschwerdenDie offizielle Beschwerdestelle ist das Luftfahrt-Bundesamt, www.lba.de.