Umbuchungen bis 31. Januar: Tunesiens Reisezukunft ist noch ungewiss
zuletzt aktualisiert: 17.01.2011 - 12:48Berlin (RPO). Nach den blutigen Unruhen in Tunesien raten die Reiseveranstalter zum Abwarten. Abflüge bis zum 21. oder 24. Januar haben die Veranstalter bereits abgesagt. Was aber mit Abreisen im Februar und später geschieht, ist noch offen.
Was mit Reisen im Februar und später ist, ließen Sprecher von TUI, Thomas Cook und der Rewe-Touristik am Montag offen. Die Unternehmen hoffen auf eine schnelle Beruhigung der Lage in dem nordafrikanischen Land. Urlauber mit Buchungen über Ostern im April oder für die Sommerferien sollten "Ruhe bewahren und abwarten", sagte Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin. "Was Ostern ist, weiß noch keiner." Über das Wochenende hatten die Veranstalter mehrere tausend Urlauber aus Tunesien ausgeflogen.
Im Moment sehen die Regelungen der großen Veranstalter so aus: Der Marktführer Tui und die Rewe-Pauschaltouristik mit den Marken ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg haben bis einschließlich 24. Januar alle Tunesien-Reisen abgesagt. Bei Thomas Cook mit der Marke Neckermann gilt dies bis einschließlich 21. Januar. Alle drei Veranstalter erlauben außerdem kostenlose Umbuchungen zu Alternativzielen wie den Kanarischen Inseln oder Ägypten für alle Abflüge bis zum 31. Januar.
Die Veranstalter wollen im weiteren Wochenverlauf prüfen, ob diese Fristen verlängert werden. Tui-Sprecher Mario Köpers in Hannover sagte, dies sei durchaus denkbar, zumal der Veranstalter inzwischen sein komplettes Personal aus Tunesien abgezogen habe. Thomas Cook werde Mitte der Woche entscheiden, wie es weitergeht, sagte Sprecher Mathias Brandes in Oberursel (Hessen). Tui und Thomas Cook prüften "im Einzelfall" aber auch jetzt schon, ob eine Umbuchung zu anderen Zielen möglich sei, wenn sich Urlauber mit späteren Abflugterminen nach Tunesien an sie wenden, erklärten die beiden Unternehmenssprecher.
Wegen der Unruhen vorzeitig aus Tunesien ausgeflogene Touristen bekommen vom Veranstalter das Geld für die nicht verlebten Urlaubstage zurück. Sie müssten nur diejenigen Tage bezahlen, die sie tatsächlich in Tunesien verbracht haben, erklärte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam am Montag dem dpa-Themendienst. Nach den gewaltsamen Unruhen in dem nordafrikanischen Land hatten mehrere Reiseveranstalter am Wochenende mehrere tausend deutsche Urlauber nach Hause geholt.
In einer Ausnahmesituation befänden sich allerdings Urlauber, die ihre Reise erst einen oder zwei Tage vor den Warnungen des Auswärtigen Amtes angetreten haben. In diesem Fall müsse geklärt werden, ob der Veranstalter den späteren Reiseabbruch hätte absehen können und ob er die vergebliche Anreise hätte verhindern müssen. Da der Urlauber bei so wenigen Reisetagen im Prinzip keine Erholung hatte, seien auch Fälle denkbar, in denen der Veranstalter den gesamten Reisepreis erstatten muss, sagte Fischer-Volk. In einem solchen Sonderfall rät die Expertin, einen Anwalt einzuschalten.
Internet: Reisehinweise Auswärtiges Amt http://dpaq.de/GHoWf



