Sexunwillige Animateure, zu hohe Wellen: Verrückte Urlaubsbeschwerden
zuletzt aktualisiert: 26.02.2010 - 16:58Düsseldorf (RPO). Der Sandstrand war zu heiß, im spanischen Hotel waren zu viele Spanier. Mit derartigen Beschwerden haben die Briten schon für Aufsehen gesorgt. Doch die deutsche Urlauber stehen ihnen in nichts nach. Sexunwillige Animateure oder hohe Wellen waren für sie Grund genug, vor Gericht zu ziehen. Lesen Sie hier, worüber sich Touristen beklagten.
Nach Ferienende werden die Gerichte immer wieder viel mit den Klagen unzufriedener Urlaubern zu tun haben. Der Skurrilität sind dabei keine Grenzen gesetzt.
80 Millionen Reisen verzeichnet der Deutsche Reiseverband (DRV) jedes Jahr. In weniger als einem Prozent führt der Weg nach den Ferien vor Gericht. „Die meisten Beschwerden von Urlaubern werden noch vor Ort behoben, oder man einigt sich nach dem Urlaub mit dem Veranstalter“, erklärt Torsten Schäfer, Pressesprecher beim DRV. Vor Gericht landen dann vor allem die abstrusen Fälle, für die ein Reiseveranstalter nicht einsieht zu zahlen.
Das ist kein Wunder, wenn man sich die bizarren Beschwerden mancher Touristen ansieht. Ein Familienvater aus Wiesbaden wollte sich nach seinem Seychellenurlaub nicht damit abfinden, dass ihm hoher Wellengang das Schnorcheln und Schwimmen vermiest hatte und wollte ein Viertel des Reisepreises von 27.000 Euro erstattet bekommen. Vergeblich. Das Gericht weigerte sich.
Noch unglaublicher erscheint folgende Klage: Eine Urlauberin bemühte die Richter, weil ein Animateur sich nicht wie im Vorjahr mit ihr vergnügte, sondern eine Affäre mit einer anderen Touristin einging. Die enttäuschte Frau forderte den Reisepreis zurück – ohne Erfolg.
Auch für Schwangerschaften wollten Urlauber schon Reiseveranstalter verantwortlich machen. "Mein Verlobter und ich hatten ein Zimmer mit zwei Einzelbetten gebucht. Im Hotel aber war ein Zimmer mit Doppelbett reserviert. Ich mache nun Sie dafür verantwortlich, dass ich schwanger bin. Hätten wir das von uns gewünschte Zimmer bekommen, wäre das nicht passiert“, lautete eine Beschwerde.
Ein Ehepaar wollte sich den Beziehungsstress im Urlaub versilbern lassen. Weil der Ehemann laut schnarchte, warf ihn seine Frau aus dem gemeinsamen Doppelzimmer. Der Gatte bezog daraufhin ein Einzelzimmer und wollte sich die Kosten dafür erstatten lassen. Auch diese Beschwerde scheiterte.



