Keine höhere Gewalt: Vogelgrippe berechtigt nicht zu Reisestornierung
zuletzt aktualisiert: 24.02.2006 - 12:37Mainz (rpo). Zunächst waren es nur beliebte Reiseländer, jetzt sind auch Gebiete in Deutschland von der Vogelgrippe betroffen. Wer Urlaubsreisen in solch betroffene Gebiete gebucht hat, kann allein wegen der Vogelgrippe seine Reise nicht kostenlos stornieren.
Dies sei nur im Falle höherer Gewalt möglich, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Als höhere Gewalt gelten den Angaben zufolge jedoch nur Epidemien und Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende, ungewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse.
Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen zum Beispiel Cholera- oder Pestepidemien. Auch die SARS-Epidemie im Jahr 2003 habe dazugezählt. "Die genannten Seuchen haben aber eines gemeinsam: Sie sind für Menschen direkt gefährlich", erklärten die Verbraucherschützer. Die Vogelgrippe sei dagegen nicht als höhere Gewalt anzusehen, weil ihre Übertragung auf Menschen äußerst selten und bisher überwiegend bei Personen mit intensivem Kontakt zu kranken Tieren vorgekommen sei.
Eine kostenlose Stornierung ist den Verbraucherschützern zufolge nur dann möglich, wenn objektive Gründe wie zum Beispiel eine massive Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit oder der touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten vorliegen. "Eine lediglich für Tiere akut gefährliche Epidemie gilt nicht als objektiver Grund", hieß es. Auch die Feststellung des Katastrophenfalls diene lediglich verwaltungsrechtlich als Voraussetzung dafür, dass die betroffenen Gebiete Unterstützung vom Land und vom Bund erhalten können. "Nur wenn die Insel Rügen offiziell für Besucher gesperrt würde, müsste ein Reisender weder den Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen", machten die Verbraucherschützer deutlich.


