Bei Verspätungen: Neue Rechte für Bahnkunden
zuletzt aktualisiert: 21.07.2009 - 17:07Düsseldorf (RPO). Am 29. Juli treten die neuen Rechte für Bahnkunden in Kraft. Die können dann bei Verspätungen ab 60 Minuten zwar Ausgleichszahlungen fordern. Ohne Papierkrieg wird das oft aber nicht funktionieren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Es gibt jetzt eine bundesweit gültige gesetzliche Grundlage für Ansprüche bei Zugverspätungen. Bisher bestanden bei einzelnen Bahnunternehmen Kulanzregelungen, die nun abgelöst werden. Bei Verspätungen ab einer Stunde gibt es 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises zurück, bei Verspätungen ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Diese Kompensationssätze betreffen den Nah- und Fernverkehr.
Doch ganz einfach wird es nicht, wenn die neuen Rechte für Bahnkunden in Kraft treten. Denn keine Regeln ohne Einschränkungen. Beim Erstattungsbetrag gibt es beispielsweise eine Bagatellgrenze von vier Euro. Einen Anspruch auf Erstattung gibt es nicht bei Verzögerungen durch Unfälle und Selbstmorde auf der Strecke. Auch bei schlechtem Wetter kann die Bahn eine Erstattung verweigern.
Internet: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org www.bahn.de/fahrgastrechte, www.fahrgast-rechte.de)



