Stiftung Warentest: Schlechter Reiserücktrittsschutz bei Airlines
zuletzt aktualisiert: 18.11.2010 - 14:06Berlin (RPO). Reiserücktrittsversicherungen von Fluggesellschaften bieten meist nur einen geringen Schutz. Besser sei es, Angebote bei Versicherern abzuschließen. Darauf weist die Stiftung Warentest nach einer aktuellen Untersuchung hin.
Stiftung Warentest hatte sieben Angebote getestet, die Reisende zum Zeitpunkt der Flugbuchung bei der Airline abschließen können. Sechs der sieben Fluggesellschaften im Test vermitteln ein spezielles Angebot des Versicherers Mondial. Doch Mondial ist nicht gleich Mondial: Je nach Fluggesellschaft sind die Tarifbestimmungen sehr unterschiedlich. Nur Air Berlin bietet einen "ausreichenden" Tarif des Versicherers ERV an.
Um eine vorzeitige oder verspätete Rückkehr aus dem Urlaub zu versichern, sollten Reisende stattdessen einen guten Vollschutz direkt beim Versicherer suchen, wie die Stiftung Warentest vorab aus der Dezember-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest" berichtet.
Beim Urlaub mit Kindern empfehle sich oft der Abschluss eines Familientarifs, den einige Versicherer anbieten würden. Verbrauchern, die jedes Jahr zu "annähernd gleichen Preisen" in die Ferien fahren, biete sich ein Jahresvertrag an.
Bei teuren Reisen oder bei Urlaub mit Kindern empfehle sich eine Rücktrittsversicherung mit Vollschutz, berichtete Stiftung Warentest, die auch 76 Angebote von Versicherern unter die Lupe nahm. Verbraucher seien so auch bei Abbruch einer Reise und oft auch bei Umbuchung versichert.
Insgesamt reichten die Ergebnisse von "gut" bis "ausreichend". Mit Vollschutzpolicen sichern Urlauber zusätzlich den Abbruch einer Reise und oft auch die Umbuchung ab. Erstattet werden die Kosten der veränderten Rückreise und die entgangenen Urlaubsleistungen.
Hanse-Merkur ist Testsieger
Den besten und dabei günstigsten Vollschutz im Test finden Reisende beim Versicherer Hanse-Merkur. Einzelreisende, die einen Urlaub im Wert von 3000 Euro buchen, zahlen dort 99 Euro, eine Familie 119 Euro. Airline-Kunden finden günstigen und "guten" Vollschutz nur bei Condor.
Verbrauchern, die eine Reise wegen Krankheit stornieren müssen, empfiehlt "Finanztest", sofort den Versicherer zu informieren und sich ein ärztliches Attest zu besorgen. Mehrere Anbieter würden aber inzwischen die Haftung ausschließen, "wenn der Kunde mit der Krankheit rechnen musste". Oft müssten dann Gerichte entscheiden, ob die Krankheit unerwartet auftrat oder nicht.
Auch der Tod einer nahestehenden Person kann ein Grund sein, von einer Reise zurückzutreten. In diesem Fall würden die Versicherungen meist nur haften, wenn es sich um die engsten Angehörigen handelt. "Gute Anbieter erweitern den Kreis auf entferntere Verwandte und betreuende Personen von nicht mitreisenden Pflegebedürftigen", berichtet "Finanztest".
Schwierig werde es aber, wenn der Partner stirbt, und das Paar nicht in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft gelebt oder einen gemeinsamen Haushalt geführt habe. In diesem Fall böte die Reiserücktrittsversicherung meist keinen Schutz.



