Kreditkarten-Panne: Fluggesellschaft muss Reservierung halten
zuletzt aktualisiert: 15.01.2010 - 10:07Dortmund (RPO). Wenn es bei der Flugbuchung im Internet Probleme mit der Kredikartenzahlung gibt, darf die Airline den Platz nicht einfach anderweitig vergeben. Kunden müssen informiert werden und eine Frist für einen zweiten Bezahlversuch erhalten.
Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Az.: 8 O 400/08), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Im verhandelten Fall ging es um eine Korfu-Reise, die im Internet gebucht wurde und dort auch per Kreditkarte bezahlt werden sollte. Dies gelang jedoch nicht. Möglicherweise hatte sich der Kunde bei der Nummerneingabe vertippt. Dem Urlauber fiel jedoch nicht auf, dass seine Kreditkarte nicht belastet wurde.
Am Flughafen erlebte er eine böse Überraschung: Die Plätze für ihn und seine Begleiter waren an andere Touristen vergeben worden. Er buchte daraufhin bei einer anderen Fluggesellschaft teurere Tickets und verlangte den Differenzbetrag vom ursprünglichen Vertragspartner.
Das Gericht gab dem Kläger Recht und erklärte eine entsprechende Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline für unwirksam. Es könne von der Fluggesellschaft verlangt werden, dass sie ihren Kunden "zumindest per E-Mail von dem Scheitern des ersten Zahlungsversuchs unterrichtet" und ihm eine Nachfrist setzt. Auch eine zweite AGB-Klausel, wonach die Fluggesellschaft die versäumte Zahlung der Schufa melden durfte, erklärte das Gericht für unwirksam.
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