Reiserecht Meerblick fehlt: Geld zurück

Duisburg (RPO). Statt aus Meer starrte ein Ibiza-Urlauber in seinem Hotel nur auf eine Wand. Er klagte, weil der Katalog einen Meerblick versprochen hatte und bekam sogar Geld zurück.

Absurde Urlaubsklagen aus Deutschland
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In Fällen wie diesem dürfen Reisende Geld vom Veranstalter zurückfordern. In einem Fall hielt das Amtsgericht Duisburg eine Reisepreisminderung von sieben Prozent für angemessen (Az.: 53 C 4617/09). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Im verhandelten Fall ging es um eine Ibiza-Reise. Der Veranstalter hatte das Hotel als Haus mit fantastischem Meerblick angepriesen. Dass es von den zugewiesenen Zimmern das Mittelmeer nicht zu sehen war, sei ein Reisemangel gewesen, befand das Gericht.

Es wies zugleich aber darauf hin, dass die Touristen keine Entschädigung bekommen hätten, wenn der Meerblick eingeschränkt vorhanden gewesen wäre, zum Beispiel von der Seite. Denn ein direkter, unverbauter Meerblick sei den Urlaubern auch im Katalog nicht zugesichert worden.

(tmn/mais)
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