Passagier fordert Kostenerstattung: Mit dem Privatjet zur Kreuzfahrt
zuletzt aktualisiert: 16.04.2009 - 22:07Köln (RPO). Weil sich sein Zubringerflug zum Kreuzfahrt-Start verspätet hatte, orderte ein Tourist einen Privatjet. Die Kosten in Höhe von 7800 Euro forderte er dann vor Gericht zurück. Vergebens.
Gäste könnten nicht erwarten, dass der Reiseveranstalter die Kosten dafür trage, begründete das Landgericht Köln (Az.: 15 O 356/07), seine Entscheidung. Das gilt schon gar nicht, wenn sie sich nicht nach günstigeren Flugalternativen erkundigt haben, wie die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Flug von Stuttgart nach München verspätet. Dort wollte der spätere Kläger in eine Maschine nach Rom umsteigen. Weil er aber wegen der Verspätung das in Italien abfahrende Schiff nicht mehr erreicht hätte, beauftragte er einen Flugdienst damit, ihn nach München zu bringen - für 7800 Euro.
Seine Klage auf Ersatz der Kosten war jedoch unbegründet, entschied das Gericht. Der Kläger habe sich nicht bei anderen Fluggesellschaften über kostengünstigere Alternativen informiert. Abgesehen davon habe er seinen Veranstalter nicht über den teuren Flugdienst informiert.


