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Auf einen Blick: Die Richtlinien

zuletzt aktualisiert: 05.05.2008 - 13:50

Wer darf?
Bitte beachten Sie, dass die Freigabe für Inhalte sich zunächst auf private Website-Betreiber oder gemeinnützige Organisationen bezieht. Wenn Sie mit Ihrer Website ein kommerzielles Ziel verfolgen, benötigen Sie von uns eine Freigabe zur Veröffentlichung von einzelnen Artikeln oder der Integration unserer Feeds.

Beispiele für private und gemeinnützige Seiten

  • Private Websites oder Fotoalben
  • Vereinsseiten oder Vereinsforen
  • Private Blogs
     

Beispiele für kommerzielle Seiten

  • Websites mit Shops
  • Firmendarstellungen
  • Websites zur Darstellung von Produkten oder Katalogen


Sollten Sie unsicher sein, zu welcher Kategorie Sie sich zählen, schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was ist erlaubt

Grundsätzlich gilt für die Integration von RP ONLINE-Nachrichten das Zitatrecht. Entsprechend können Sie Nachrichten als Schlagzeilen oder als Ausschnitt bei sich integrieren und Ihre User zum Lesen des gesamten Artikels auf RP ONLINE verweisen. Die Verwendung von Bildern ist untersagt.

Richtig:

  • Verlinkte Schlagzeilen
  • Verwendung des ersten Absatzes oder eines Ausschnitts mit maximal vier Sätzen
  • Hinweis „Quelle: RP ONLINE“ unter den Nachrichten


Untersagt:

  • Komplette Übernahme des Artikels
  • Keine Benennung von RP ONLINE als Quelle
  • Jegliche Integration von Bilder.


Beispiele für eine korrekte Integration

CDU einigt sich auf Rentenkompromiss
Düsseldorf (RPO). Die CDU hat sich im Streit um die Rentenpläne von NRW-Ministerpräsident Rüttgers auf einen Kompromiss geeinigt. Die Partei an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung festhalten. Der Vorstand sprach sich mit Blick auf Rüttgers Warnung vor Altersarmut aber dafür aus, dass langjährige Beitragszahler eine Rente über der Armutsgrenze erhalten sollen.
Quelle: RP ONLINE

Richtig, weil der Text nur als Ausschnitt integriert ist, die Überschrift mit dem jeweiligen Artikel von RP ONLINE verlinkt ist und darunter die Quelle RP ONLINE richtig genannt wird.

Integration des Logos von RP ONLINE

Bitte weisen Sie auch optisch auf unser Nachrichtenportal hin. Hier finden Sie unsere Logos in zwei Größen zum Download.


 
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