WM 2014 Amtsgericht verbietet Lärm bei 22-Uhr-Spielen

Berlin · In einem Nachbarschaftsstreit um Lärm bei WM-Übertragungen aus Brasilien hat ein Berliner Amtsgericht ein Machtwort gesprochen.

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Nach 22 Uhr dürfe außerhalb der Wohnungen bei den Spielen der WM-Endrunde auf Balkon oder Terrasse nicht gemeinschaftlich gesungen, gelärmt oder laut gerufen werden, entschied das Amtsgericht Neukölln. Fenster und Außentüren müssten geschlossen bleiben. Die Nachtruhe anderer dürfe auch durch die Freude über die Darbietungen der deutschen Mannschaft nicht gestört werden.

Die Einstweilige Verfügung gilt bis zum 14. Juli. Bei Zuwiderhandlungen wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig und somit ein Widerspruch gegen den Beschluss möglich.

(dpa)
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