Missachtung der Meldepflicht Ein Jahr Sperre für Volleyballer Collin

Frankfurt/Main · Volleyballer Philipp Collin hat in 18 Monaten dreimal gegen seine Meldepflicht verstoßen. Dafür erhält der talentierte Mittelblocker die Quittung: ein Jahr Sperre.

Missachtung der Meldepflicht: Ein Jahr Sperre für Volleyballer Collin
Foto: dpa, jhe

Wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln ist Volleyballer Philipp Collin für ein Jahr gesperrt worden. Diese Sanktion sprach der Anti-Doping-Ausschuss des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) am Dienstag aus. Collin hatte innerhalb von 18 Monaten dreimal die vorgeschriebene Meldepflicht über seinen Aufenthaltsort nicht erfüllt.

Der Nationalspieler und die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) können gegen den Beschluss noch Rechtsmittel einlegen. "Ein Jahr Sperre ist immerhin besser als zwei Jahre. Damit kann ich irgendwie umgehen", zitierte das "Volleyball-Magazin" in seiner Dezember-Ausgabe Collin. Der Mittelblocker betonte: "Ich habe nicht gedopt, ich bin nur verpeilt."

Collin war am 20. August zunächst vorläufig gesperrt worden und danach abgetaucht. "Ich brauchte Zeit, um zu realisieren, was passiert ist", sagte der Legionär vom französischen Club Tours. Collin verpasste damit auch die Weltmeisterschaft in Polen, wo die Deutschen sensationell Bronze holten. Es war die erste deutsche WM-Medaille seit 44 Jahren. "Ich habe schon getrauert, dass ich nicht mit den Jungs auf dem Feld stand", erzählte der Sportler, der den Coup auf der Tribüne in Kattowitz miterlebt hatte.

Als Nationalspieler zählt der 24-Jährige zum nationalen Testpool der NADA, der aktuell rund 1500 Athleten umfasst. Demnach ist Collin verpflichtet, vor Beginn eines Quartals Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) einzugeben. Darin wurden im vergangenen Jahr 349 "Strikes" (Warnungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Meldepflicht) erfasst. "Warum versucht die NADA auf Teufel komm raus, die Berufe von Leistungssportlern kaputt zu machen? Es gibt keinen Spielraum", kritisierte Collin. "Sobald Du einen Fehler machst, wirst Du ohne Wenn und Aber bestraft."

Collins Fall erinnert an den früheren Handball-Weltmeister Michael Kraus. Dem Spielmacher vom Bundesligisten Frisch Auf Göppingen wurde ebenfalls vorgeworfen, binnen 18 Monaten dreimal die Meldepflicht für seinen Aufenthaltsort nicht erfüllt zu haben. Ende August hob die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes die Suspendierung des Rückraumspielers aber wieder auf. Bei einem Kontrollversäumnis war Kraus kein Verschulden nachzuweisen. Collin könnte bei der EM 2015 in Bulgarien und Italien im Oktober wieder eingesetzt werden.

(dpa)
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