Missbrauchs-Prozess Freispruch für früheren Olympia-Schwimmtrainer

Kiel · Das Kieler Amtsgericht hat einen früheren Schwimmtrainer freigesprochen. Eine junge Sportlerin hatte ihn Jahre nach einer Beziehung zu dem Mann angezeigt - die Anklagebehörde will nun in Berufung gehen.

 Ein Trainer des deutschen Olympia-Schwimmteams wurde vom Kieler Amtsgericht freigesprochen.

Ein Trainer des deutschen Olympia-Schwimmteams wurde vom Kieler Amtsgericht freigesprochen.

Foto: dpa, Carsten Rehder

Große Erleichterung für einen früheren Olympia- Schwimmtrainer: Das Kieler Amtsgericht sprach den Sportwissenschaftler am Donnerstag vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen frei. Dabei ließ sich das Gericht vom Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" leiten, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Bellmann. Das Verfahren war vor einem Jahr wegen eines fehlenden Glaubwürdigkeitsgutachtens geplatzt und musste völlig neu aufgerollt werden.

Laut Anklage soll sich der Ex-Trainer von 2004 bis 2006 an der damals 16- bis 18-jährigen Schwimmerin unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses vergangen haben - das erste Mal bei einem Urlaub auf Kreta.

Selbstbestimmte Liebesbeziehung?

Für eine mögliche Verurteilung des Angeklagten fand das Gericht "keine belastbaren Tatsachenfeststellungen", sagte die Vorsitzende Richterin. Vielmehr könne nicht ausgeschlossen werden, dass die junge Frau, eine heute 25 Jahre alte Jura-Studentin, die sexuellen Handlungen im Zuge einer späteren Therapie umgedeutet habe. Nach dem Glaubwürdigkeitsgutachten könne es sich um eine selbstbestimmte Liebesbeziehung zwischen dem Angeklagtem und der jungen Sportlerin gehandelt haben. Sie wäre nicht strafbar.

Die Richterin sprach von einem schwierigen Prozess, in dem es um das damalige Bewusstsein der Nebenklägerin gegangen sei. Da die junge Frau aber Einblicke in ihre damaligen Tagebücher und eine Untersuchung durch einen Glaubwürdigkeitsgutachter nicht zugelassen habe, "musste sich das Gericht begnügen mit dem, was vorlag - das genügte nicht".

Gegen die Abhängigkeit der Nebenklägerin vom Angeklagten sprächen auch Zeugenaussagen, sagte die Richterin. Demnach "war sie sehr wohl in der Lage, selbst zu bestimmen". Dabei habe sie sich auch gegen ihre Eltern durchgesetzt, als sie darauf bestand, dass der Angeklagte mit zu ihrem Abi-Ball durfte. Die Richterin wies auch darauf hin, dass die junge Frau gegenüber ihrer Therapeutin nach deren Aussage kein Wort von Übergriffen erwähnt habe. "In der Anklage sind immerhin 18 Fälle zugrunde gelegt", sagte sie.

Trainer schweigt vor Gericht

Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Der Trainer hatte vor Gericht geschwiegen. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verlangt. Sie hielt zwölf der ursprünglich 18 angeklagten Fälle des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen für erwiesen, in den übrigen sechs Fällen forderte auch sie Freispruch. Die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen. Dann müsste das Verfahren womöglich ein zweites Mal völlig neu aufgerollt werden.

Nach Auffassung der Anklägerin nutzte der Trainer die Abhängigkeit der sexuell unerfahrenen und unreifen 16-Jährigen aus. Er habe sie "kreiert und gefördert", sagte die Staatsanwältin. "Er war ihr Gott", der schließlich all ihre Lebensbereiche bestimmte: Training, Essen, Kleidung, Frisur - und ihren Umgang. Die junge Frau stellte 2009 Strafanzeige.

Das Verfahren hatte vor einem Jahr große mediale Aufmerksamkeit erregt. Dem früheren Olympia-Trainer wurde von seinem Verein fristlos gekündigt. Der inzwischen verheiratete Mann hätte bei früherem Bekanntwerden der Vorwürfe nicht zu den Olympischen Spielen im August 2012 nach London fahren dürfen.

(dpa)
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