Haftstrafe für Dopingsünder DOSB: Anti-Doping-Gesetz auch für Hobby-Sportler

Berlin · DOSB-Athletensprecher Christian Schreiber fordert, dass das geplante Anti-Doping-Gesetz auch für Amateurathleten und Freizeitsportler gelten soll.

Fragen & Antworten zum neuen Anti-Doping-Gesetz
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Foto: dpa, Gero Breloer

"Ich denke, man sollte da zwischen Amateuren und Profis gar nicht differenzieren. Das betrifft schon alle", sagte der ehemalige Ruderweltmeister "MDR INFO" am Mittwoch.

Das neue Anti-Doping-Gesetz, das für dopende Leistungssportler sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, betreffe die Profi-Ligen genauso wie die Athleten, die den Amateursport neben Ausbildung, Studium oder Beruf betrieben. Dort habe der Anreiz, zu dopen, "vielleicht noch andere, existenziellere Gründe", betonte der Athletenvertreter im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).

Die Inhalte des geplanten Anti-Doping-Gesetzes
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Foto: dpa, mb jai nic

Vom neuen Gesetz sollen nur die rund 7000 Topathleten erfasst werden, die Mitglied eines Testpools des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder durch den Sport "erhebliche Einnahmen" erzielen.
Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen sein.

Wada begrüßt neues Gesetz

Derweil hat Präsident Craig Reedie von der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) hat die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland positiv aufgenommen. "Wir haben interessiert verfolgt, was in Deutschland derzeit passiert. Der Schutz von sauberen Athleten in Deutschland erhält nun eine breite Unterstützung. Darüber sind wir sehr glücklich", sagte der 73-jährige Brite in Berlin.

Reedie, seit Ende 2013 im Amt, wertete das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung. "Ich kenne keine Details des Gesetzes. Aber ich habe gehört, dass die Nada in ihrer Arbeit unterstützt und der Zugriff auf das Umfeld der Athleten ermöglicht werden soll. Diese Maßnahmen unterstützen saubere Athleten. Und das wird immer wichtiger", sagte er.

Ob das neue Gesetz womöglich einen guten Einfluss auf eine deutsche Bewerbung für Olympische Sommerspiele habe, wollte Reedie nicht beantworten. "Die Anti-Doping-Regeln des Internationalen Olympischen Komitees folgen dem Wada-Code. Das IOC will sicher Städte, die eine funktionierende Nada haben. Bei Olympia unterstehen die Doping-Tests dem IOC, nicht der Wada. Doch es ist klar, dass ein gutes Verhältnis zwischen IOC und Nada wichtig bei Olympischen Spielen ist."

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Reedie teilte auch nicht die Sorge, dass mit der Einführung des Gesetzes in Deutschland die Sportsgerichtsbarkeit ausgehebelt würde und grenzte sich damit vom Standpunkt des DOSB ab. Der Wada-Chef verwies auf andere Länder, in denen beide Systeme nebeneinander funktionieren. "Schauen Sie auf Italien, da ist das auch möglich. Warum sollte es in Deutschland nicht gehen?", so Reedie.

Auch die Nationale Anti Doping Agentur (Nada) lobte die Einführung des neuen Gesetzes. "Das ist ein klares Bekenntnis zum Sport. Das sind die Synergien, die wir wollten. Das ist ein klarer Schritt gegen Doping und für den Sport. Die Arbeit der Nationalen Anti Doping Agentur wird gestärkt, wenn ermittelnde Behörden bei Dopingfällen eingreifen", sagte die Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann.

Verfassungswidrig?

Datenschützer halten das Anti-Doping-Gesetz für verfassungswidrig. "Ich denke, dass mit diesem Gesetz ein Eingriff in das Datenschutzgrundrecht verbunden ist. Der ist nur verfassungsgemäß, wenn er verhältnismäßig ist. Derzeit gehen wir eher davon aus, die Eingriffe sind unverhältnismäßig", sagte Edgar Wagner, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, in einem ZDF-Interview.

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Grundsätzlich begrüßt Wagner den Versuch, Doping unter Strafe zu stellen. "Vom Ansatzpunkt her ist das ja durchaus richtig. Wir brauchen effektivere Vorgehensweisen, was die Dopingbekämpfung anbelangt. Auf der anderen Seite müssen dabei aber auch die Rechte der Sportler gewahrt werden. Das muss in einem richtigen Verhältnis stehen, und es ist nach dem Gesetzesentwurf eben nicht gewährleistet", sagte Wagner.

Die Dopingbekämpfung würde nach vorne gebracht, die Rechte der Sportler würden aber hinten angestellt, ergänzte Wagner, "meines Erachtens in einem Maße, wie es nicht akzeptiert werden kann."

(dpa/sid)
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