Aufhebung der Sperre wohl wegen Verfahrensfehlern: Doping-Freispruch für Uta Pippig
zuletzt aktualisiert: 05.08.2000 - 22:12Frankfurt/Main (sid). Die Serie aufsehenerregender Doping-Entscheidungen reisst nicht ab: Die am 23. April 1998 für zwei Jahre gesperrte Marathonläuferin Uta Pippig (Berlin) erklärte gegenüber der Deutschen Welle, ihre Strafe sei am Samstag bei der Schiedsgerichts-Verhandlung vor dem Deutschen Sportbund (DSB) nachträglich annulliert worden. Im Gegenzug habe sie sich bereit erklärt, auf Schadenersatz gegenüber dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zu verzichten.
Uta Pippig, aus ihrer Wahlheimat Boulder/US-Bundesstaat Colorado zur Verhandlung in Frankfurt/Main angereist, wurde von einem dreiköpfigen Gremium unter Leitung von Eike Ullmann, der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, angehört. Ein schnelles Urteil wurde vergangene Woche von DSB-Seite nicht in Aussicht gestellt.
Doch offenbar konnte Uta Pippig die Entscheidung des DLV-Rechtsausschusses, der Dieter Baumann in der Nandrolon-Affäre freigesprochen hatte, die Berlinerin aber in ihrem Testosteron-Fall für zwei Jahre sperrte, in Zweifel rücken. Nach ihrer Darstellung haben mehrere Verfahrensfehler zur nachträglichen Aufhebung ihrer Sperre geführt. Pippig hatte unter anderem argumentiert, das Absetzen der Anti-Baby-Pille habe ihren Hormonhaushalt durcheinander gebracht.
Die 35 Jahre alte frühere Berlinerin wartet derzeit auf ihre Einbürgerung in den USA. Ihre Mitgliedschaft im DLV hat sie am 21. Oktober 1999 aufgekündigt.
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