Turnerin will aberkannte Goldmedaille zurück: Dopingfall Raducan: Anwalt will CAS-Urteil anfechten
zuletzt aktualisiert: 02.11.2000 - 16:35Bukarest/Lausanne (dpa). Die Schweizer Rechtsanwälte der rumänischen Turnerin Andrea Raducan wollen mit einer Zivilklage vor dem Schweizer Bundesgerichtshof in Lausanne das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) gegen die Turnerin anfechten. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Raducan ihre bei den Olympischen Spielen in Sydney aberkannte Goldmedaille im Vierkampf zurück bekommt.
Raducans Anwalt in Lausanne, Jacques Michod, sagte der dpa am Donnerstag, Ziel der Klage sei es, dass das Schweizer Bundesgericht den CAS dazu verpflichtet, den Fall neu zu prüfen. Das Schweizer Bundesgericht ist zuständig, weil der CAS seinen Sitz in Lausanne hat. Michod räumte seinem Vorhaben wenig Chancen ein: "Der Weg ist sehr eng." Er wirft dem CAS Verfahrensfehleer vor, die einen Verstoß gegen die Grundrechte des Menschen und damit gegen das öffentliche Recht darstellten.
Bei Andrea Raducan war nach ihrem Einzel-Sieg in Sydney das verbotene Stimulanzmittel Pseudo-Ephedrin nachgewiesen worden. Das Internationale Olympische Kommitee (IOC) erkannte ihr daraufhin die Goldmedaille ab. Diese Enscheidung wurde vom CAS bestätigt, wobei aber anerkannt wurde, dass Raducan persönlich keine Schuld treffe, da sie den Stoff unwissentlich, über ein Erkältungsmittel eingenommen habe. Der CAS begründete seine Entscheidung mit dem Fairnessgebot anderen Sportlern gegenüber.
In ihrer Klageschrift warfen die Anwälte Michod und Olivier Rodoni dem CAS vor, Unregelmäßigkeiten im Verlauf des entsprechenden Doping- Tests bei Raducan zwar anerkannt, aber für seine Entscheidung nicht in Betracht gezogen zu haben. Die Sportlerin habe für den Test 62 Milliliter Urin abgegeben, jedoch seien im Probenbehälter im Labor 100 Milliliter Urin gewesen. Dies sei dem CAS laut Urteilsspruch bewusst gewesen. Die Differenz von 38 Milliliter habe jemand nachträglich dazugegeben, behauptete Michod.
Das Schweizer Bundesgericht habe es in ähnlichen Fällen bisher eher selten zum Prozess kommen lassen, sagte Michod weiter. In spätestens zwei Wochen werde in Lausanne eine Entscheidung darüber erwartet, ob das Bundesgericht im Fall Raducan einen Prozess zulässt.
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