Gerichtsurteil Michael Schumacher erhält 50.000 Euro Entschädigung

Hamburg · Die Zeitschrift "Bunte" muss Michael Schumacher 50.000 Euro zahlen, weil sie seine Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Die Familie des Formel-1-Weltmeisters hatte wegen eines Berichts mit dem Titel "Michael Schumacher kann wieder gehen" geklagt.

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Foto: dpa, David Ebener

Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschied am Freitag außerdem, dass die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen muss.

Die "Bunte" hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters (48), auf ihrer Titelseite berichtet: "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder — Michael Schumacher kann wieder gehen."

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte dazu: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist." Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen? Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die "Bunte" einen Informanten hatte. Die Zeitschrift habe recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung noch höher ausgefallen.

Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100.000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

(seeg/dpa)
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