Köln legt Protest ein Wann ist in der Bundesliga ein Wiederholungsspiel möglich?
Dortmund · Der 1. FC Köln hat Einspruch gegen die Spielwertung des Bundesliga-Duells bei Borussia Dortmund (0:5) angekündigt. Doch was sieht das Regelwerk in solchen Fällen vor?
18.09.2017
, 07:30 Uhr
"Wir werden das Spielprotokoll nicht freigeben und umgehend Protest einlegen", sagte Manager Jörg Schmadtke am Sonntagabend. Der Protest werde am Montag erfolgen.
Die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) erlaubt bei einem Regelverstoß des Schiedsrichters diesen Einspruch. Über den Einspruch entscheidet in erster Instanz das Sportgericht, als Berufungsinstanz das Bundesgericht. Paragraph 17 sieht Folgendes vor:
- Einsprüche (...) müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden. In besonderen Fällen kann der Spielausschuss/Ligaverband die Einspruchsfrist abkürzen. Der Einspruch kann nur mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses zurückgenommen werden. Einspruchsberechtigt sind die Vereine bzw. Tochtergesellschaften der an einem Spiel beteiligten Mannschaften, bei Spielen von Verbandsmannschaften die jeweiligen Mitgliedsverbände.
- Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden:
- a) Mitwirkung eines nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers bei der gegnerischen Mannschaft.
- b) Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.
- c) Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.
- d) Mitwirkung eines gedopten Spielers
- e) Spielmanipulation
Wird auf Spielwiederholung erkannt, ist das Spiel grundsätzlich am gleichen Ort neu auszutragen.