Fehlverhalten der Fans Sportgericht verhängt 70.000 Euro Geldstrafe gegen Nürnberg

Frankfurt/Main · Wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen ist der 1. FC Nürnberg vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt worden. Zudem wurde der Zweitligist mit einem Zuschauer-Teilausschluss im ersten Heimspiel der neuen Saison gegen den 1. FC Heidenheim belegt.

Das teilte der DFB am Montag mit. Bis zu 30.000 Euro aus der Gesamtsumme kann der Club für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Die Ausgaben müssen bis Jahresende beim DFB belegt werden. Vor allem der Einsatz von Pyrotechnik durch die Nürnberger Anhänger führte zu den harten Sanktionen. Betroffen waren die Begegnungen in der 2. Liga gegen Eintracht Braunschweig (30. April) sowie die beiden Relegationsspiele am 19. und 23. Mai gegen Eintracht Frankfurt. Nürnberg hat dem Urteil zugestimmt.

(dpa)
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