Amateurfußball in NRW Berufspendler und Studenten bekommen Zweitspielrecht
Duisburg · Amateurfußballer, die mindestens 100 Kilometer von ihrem Stammverein entfernt arbeiten oder studieren, können in Nordrhein-Westfalen künftig für einen zweiten Klub aktiv sein.
Diese Regelung sieht das Zweitspielrecht vor, das der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) beschlossen hat. Es gilt vom 1. Juli 2014 an. Dies teilte der Verband am Dienstag mit. Im Männerbereich darf der Zweitverein mit seiner ersten Mannschaft bis maximal zur Kreisklasse A am Spielbetrieb teilnehmen.
Bei den Fußballerinnen können Zweitspielrechte in allen Ligen des WFLV beantragt werden.
Der vom WFLV-Präsidium beschlossene neue Paragraf richtet sich an Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln und nicht immer am Spieltag bei ihrem Stammverein sein können. Sie können künftig unter Beibehaltung ihrer Spielerlaubnis für ihren bisherigen Klub ein Zweitspielrecht als Amateur für maximal ein Spieljahr für einen anderen Verein erwerben. Die Entfernung zwischen beiden Vereinen muss allerdings mindestens 100 Kilometer betragen.
Der WFLV weist daraufhin, dass die Fußballer pro Wochenende nur für einen Verein auflaufen dürfen. Anträge können beim Verband kurzfristig gestellt werden, Einsätze in Entscheidungs- und Relegationsspielen beim Zweitverein sind ausgeschlossen. Ein Verein kann für maximal zwei Spieler ein Zweitspielrecht erhalten.