Richter mahnt zur Bescheidenheit: Anträge verzögern Yeboah-Prozess
zuletzt aktualisiert: 20.11.2000 - 16:12Frankfurt/Main (dpa). Im Prozess gegen Fußball-Profi Anthony Yeboah vom Hamburger SV wegen Steuerhinterziehung ist auch nach 16 Verhandlungstagen kein Ende in Sicht. Zahlreiche Beweisanträge und die Verlesung von Schriftstücken durch die Anwälte der Angeklagten verlängern weiter die Beweisaufnahme. Mit einem Urteil ist frühestens am 19. Dezember zu rechnen. "Ich bitte alle, sich mit weiteren Anträgen zu bescheiden", appellierte der Vorsitzende Richter, Klaus Wiens, am Montag am Frankfurter Landgericht. Eine Bitte, die bisher kaum auf Gehör stieß.
Außer Yeboah sitzen dessen früherer Berater Johannes van Berk sowie die ehemaligen Funktionäre von Eintracht Frankfurt, Bernd Hölzenbein und Wolfgang Knispel, auf der Anklagebank. Sie sollen 1993 während des Engagements des ghanaischen Stürmers in Frankfurt per Scheinvertrag 2,3 Millionen Mark als verdeckte Lohnzahlung für Werberechte am Finanzamt vorbeigeschleust haben. Ursprünglich war der Prozess auf elf Verhandlungstage angesetzt. Am Montag wurden vier weitere Verhandlungstage im Dezember terminiert. "Mir scheint, hier wollen einige ihre persönlichen Eitelkeiten pflegen", sagte van Berks Anwalt Reiner Freydank.
Yeboahs Anwalt Thomas Kruppa benötigte am Montag mehrere Stunden, um als Beweisanträge eingereichte Urkunden und Presseartikel zu verlesen. Dabei hatte Kruppa anfangs auf ein schnelles Prozess-Ende gedrängt, um seinem Mandanten das Pendeln zwischen dem Trainingsgelände in Hamburg und dem Frankfurter Gerichtssaal zu ersparen.
Neben dem Zeitfaktor dürfte mittlerweile auch eine finanzielle Komponente für die Angeklagten von Bedeutung werden. Die Star- Anwälte Rainer Hamm (Knispel), Eckhart Hild (Hölzenbein) und Kruppa berechnen bis zu 5 000 Mark pro Verhandlungstag. Allein die Anwaltskosten summieren sich mittlerweile auf einen sechsstelligen Betrag. Zusätzlich müssten im Falle einer Verurteilung noch die Kosten des Dauerprozesses übernommen werden, die sich laut Staatsanwaltschaft auf mehrere tausend Mark pro Kopf belaufen.
Am Montag sagte Sportmanager Werner Köster als Sachverständiger aus. Der Berater von Schwimmstar Franziska von Almsick und anderer prominenter Sportler bestätigte, dass die von der Eintracht gezahlte Millionen-Summe für Yeboahs Werberechte zwar optimistisch, aber trotzdem angemessen gewesen sei. Yeboah habe damals einen hohen Werbewert gehabt. Diesen hatte die Eintracht jedoch trotz der erworbenen Rechte nicht genutzt. Ob Kösters Aussage im Prozess relevant ist, blieb aber unklar. Kruppa stellte einen Antrag, die Aussage aus dem Protokoll zu streichen, da der ehemalige Sportjournalist vor der Vernehmung ein vorläufiges Gutachten verfasst hatte, das offenbar überwiegend auf Informationen von Knispel-Anwalt Hamm beruhte. Der Prozess wird am kommenden Montag (27. November) fortgesetzt.
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