Bayer Leverkusen Urteil zu Kölner Pyro-Attacke könnte auch Bayer betreffen

Leverkusen · Ein Stadionbesucher, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn Böller gezündet hatte, muss an den Verein 20.340 Euro nebst Zinsen bezahlen. Das entspricht seinem Anteil an der Verbandsstrafe, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Verein auferlegt hat, wie der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln heute entschied.

 Böller und Pyrotechnik im Stadion können sehr teuer werden.

Böller und Pyrotechnik im Stadion können sehr teuer werden.

Foto: SCHERER

Der Bundesgerichtshof im September 2016 geurteilt, dass der Bundesligaverein eine Verbandsstrafe des DFB von einem böllerwerfenden Fan ersetzt verlangen kann - und den Rechtsstreit zur Bestimmung der konkreten Schadenshöhe an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Das hat nun entschieden, welcher Anteil der Verbandsstrafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen war.

Ob auch Bayer 04 dieses Option wahrnimmt, nachdem es beim Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach Ende Januar zu Böllerzündungen kam, bleibt auch nach dem Urteil unklar. Zwar hatte der Verein angekündigt, ermittelte Täter gegebenenfalls in Regress zu nehmen, "aber wir haben bisher weder die konkrete Strafe des DFB erhalten, noch die Täter genau ermittelt", sagt Meinolf Sprink, Direktor für Fans und Soziales bei Bayer 04. Bei den Eskalationen rund um das Derby gegen Mönchengladbach waren ein Kameramann und eine Ordnerin durch Böller verletzt worden.

(dora)
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