Bayer Leverkusen DFB ermittelt gegen Völler

Frankfurt/Main · Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auch ein Ermittlungsverfahren gegen Sportchef Rudi Völler vom Bundesligisten Bayer Leverkusen eingeleitet.

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Foto: Screenshot Sky

Der ehemalige DFB-Teamchef hatte Schiedsrichter Felix Zwayer am Sonntag vorgeworfen, absichtlich den Handelfmeter gegen Borussia Dortmund beim 1:0-Erfolg gegen Bayer in der 71. Minute nicht gepfiffen zu haben.

Herbert Fandel, Vorsitzender des DFB-Schiedsrichterausschusses, zeigte sich auch am Tag nach dem Eklat fassungslos: "Ich bin nach wie vor sprachlos. Wir haben gestern den Tiefpunkt einer leider erheblich negativen Entwicklung erlebt, die mich sehr nachdenklich stimmt."

Mit deutlichen Worten forderte Fandel Trainer und Spieler zu einem Umdenken auf. "Es ist respektloser geworden, in einer Art und Weise, die nicht länger akzeptabel ist. Es müssen Verhaltensänderungen her, dringend", sagte er in einem Interview auf "dfb.de". "Seit Beginn der aktuellen Spielzeit befinden wir uns sichtlich in einer Negativspirale. Es ist an der Zeit, dass wir uns darauf besinnen, welche Vorbildfunktion alle Akteure im Profibereich haben."

Vor dem Handspiel von Dortmunds Sokratis im Strafraum war Bayer-Trainer Roger Schmidt vom Unparteiischen (68.) auf die Tribüne verbannt worden. Nachdem der Coach dem Innenraumverweis des Referees trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen war, hatte Zwayer die Begegnung unterbrochen und nach neunminütiger Pause fortgesetzt. Schmidt hatte die restliche Partie in der Kabine im Fernsehen verfolgt.

Neben Völler wird auch gegen Bayer-Trainer Schmidt ermittelt. Der 48-Jährige wurde zeitnah zu einer Stellungnahme zu den Vorkommnissen im Bayer-Heimspiel gegen Borussia Dortmund aufgefordert.

"Das Verfahren wird ganz normal geführt, und es wird sicher eine Sanktion geben. Aber welche, das kann ich noch nicht sagen", sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner bei "Sport1". Man werde jetzt versuchen "eine schuldangemessene Sanktion zu finden", so Nachreiner: "Ob das dann als Exempel aufgefasst wird, weiß ich nicht."

Trotz dieser Aussagen kann über das Ausmaß der Strafe für Schmidt derzeit nur spekuliert werden.

Demnach kann ein Verstoß gegen DFB-Regeln verschiedene Folgen haben:
Verwarnung oder Verweis, eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, ein Aufenthaltsverbot für bis zu fünf Spiele seiner Mannschaft und eine Sperre der Trainer-Tätigkeit von bis zu zwei Jahren. Diese Strafen können auch kombiniert verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann der Trainer seine Ausbildungserlaubnis auf Zeit oder dauerhaft verlieren.

Schmidt will an sich arbeiten

Schmidt weiß selbst, dass nach seinem historischen Fehlverhalten eine empfindliche Sanktion durch das Sportgericht programmiert ist. "Wenn es eine Strafe im richtigen Maß ist, werde ich sie akzeptieren. Ich werde weiter an mir arbeiten. Aber wenn ich nicht mehr aufstehen soll, um meine Mannschaft zu unterstützen, kann ich auch gleich zu Hause bleiben", sagte er am Montag bei Sky.

(old/sid)
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