Neues Strafmaß Mildere Strafe für Hoeneß-Erpresser

Als "Mister X" forderte er 215.000 Euro vom Steuersünder Uli Hoeneß und drohte ihm Schwierigkeiten im Gefängnis an. Für drei Jahre und neun Monate schickte das Gericht den hoch verschuldeten Mann in Haft. Der BGH hob das Urteil auf. Jetzt gibt es ein neues Strafmaß.

 Der Erpresser von Uli Hoeneß hat in dem neuen Prozess eine etwas mildere Strafe erhalten (Archivbild).

Der Erpresser von Uli Hoeneß hat in dem neuen Prozess eine etwas mildere Strafe erhalten (Archivbild).

Foto: dpa, geb tmk sja

Der Erpresser von Uli Hoeneß hat in einem neuen Prozess eine etwas mildere Strafe bekommen. Das Landgericht München verurteilte ihn am Mittwoch zu drei Jahren Haft. Zugleich wurde der Haftbefehl gegen den 52-Jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Im vergangenen Dezember hatte eine andere Kammer des Landgerichts noch ein Strafmaß von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses erste Urteil als zu hart beanstandet.

Der Angeklagte hatte gestanden, Uli Hoeneß vor dessen Haftantritt erpresst zu haben. Im Mai 2014 schrieb er dem ehemaligen Präsidenten des FC Bayern und verurteilten Steuerhinterzieher einen Drohbrief und forderte 215.000 Euro. Andernfalls könne sich Hoeneß auf einen "unruhigen Haftverlauf" einstellen.

In der Neuauflage des Prozesses bewertete das Gericht den schlechten Gesundheitszustand des Angeklagten als strafmildernd. Der Diabetiker sei besonders "haftempfindlich". Richter im neuen Verfahren war Rupert Heindl, der auch den Prozess gegen Hoeneß im März 2014 geleitet hatte.

Hoeneß hatte die Drohung des Erpressers ernst genommen, aber nicht gezahlt: In einem Abfallbehälter im Münchner Stadtteil Sendling landete zwar wie gefordert eine rote Plastiktüte - aber drin waren nur Papierschnipsel statt Geld. Beim Abholen der vermeintlichen Beute schnappte die Polizeifalle zu. Der mit gut 300.000 Euro verschuldete Täter kam vor Gericht und gab alles zu. Bei Hoeneß entschuldigte er sich.

In ersten Verfahren hatte das Gericht die Reue des Angeklagten zwar zu dessen Gunsten gewertet, doch mehr Gewicht auf die vielen Vorstrafen des Mannes gelegt, darunter zwei Verurteilungen zu mehrjähriger Haft wegen Betrugs. Seine "erhebliche kriminelle Energie" habe der Sohn einer Lehrerin und eines Uni-Dozenten auch bei der Erpressung bewiesen: Er zog Handschuhe an, bevor er den Brief in den Computer tippte, und speicherte das Schreiben nicht ab, "um ein späteres Auffinden zu vermeiden".

Diese Gründe für das Strafmaß hielt der Bundesgerichtshof nicht für tragfähig. Am Mittwoch prüfte das Landgericht unter anderem das Verhalten des 52-Jährigen im Strafvollzug. Ein Thema war auch der Schlüsselbeinbruch, den er erlitt, als er beim Zugriff der Polizei vom Fahrrad stürzte. Eine weitere Operation sei nötig, klagte der verhinderte Erpresser. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte können Revision beantragen.

(dpa)
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