Verletzung des Steuergeheimnisses Fall Uli Hoeneß: Razzia in Finanzbehörden

München · Im Steuerfall um Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen Mitarbeiter der Finanzbehörden.

 Uli Hoeneß steht im März vor Gericht.

Uli Hoeneß steht im März vor Gericht.

Foto: afp, ALEXANDER HASSENSTEIN

"Wir durchsuchen Dienststellen der Finanzverwaltung", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München am Donnerstag und bestätigte einen Bericht des Bayerischen Rundfunks. Im Oktober 2013 hatten Journalisten dem Präsidenten des FC Bayern München ein Dokument aus seiner Steuerakte vorgehalten, wie Staatsanwaltssprecher Thomas Steinkraus-Koch am Donnerstagvormittag sagte. Die Staatsanwaltschaft will nun herausfinden, wer das interne Dokument weiterleitete.

Insgesamt sind in der Causa Hoeneß nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwei Strafanzeigen anhängig. Bereits im Mai 2013 hatte der Bayern-Chef Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Steuergeheimnisses erstattet. "Es soll geklärt werden, welche Personen Zugriff auf sowohl die elektronische Steuerakte wie auch die Steuerakte in Papierform des Herrn Hoeneß hatten und wie das interne Dokument an das Presseorgan gelangen konnte", sagte Steinkraus-Koch.

Die Ermittler gingen dem Verdacht der Verletzung von Steuer- und des Dienstgeheimnissen nach. Hoeneß selbst habe Strafanzeige erstattet, weil Unterlagen aus seiner Steuerakte in die Hände von Journalisten geraten waren. Durchsucht werden dem Bericht zufolge das für Hoeneß zuständige Finanzamt im oberbayerischen Miesbach und das Rechenzentrum des Landesamtes für Finanzen in Nürnberg.

Hoeneß muss sich wegen Steuerhinterziehung vom 10. März an vor Gericht verantworten. Der Sportmanager hat eingeräumt, über Jahre hinweg dem Finanzamt ein Konto in der Schweiz verheimlicht zu haben. Publik geworden war der Fall durch Medienberichte.

Demzufolge ging es um Millionen-Beträge. Hoeneß hatte sich unter Mitwirkung seiner Berater selbst angezeigt. Allerdings war die Selbstanzeige, die normalerweise vor Strafe schützt, nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fehlerhaft.

(REU/dpa)
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