Steuerhinterziehungsprozess im März Uli Hoeneß: Bis zu 100 Börsen-Deals am Tag

München · Am 10. März muss sich Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Vor dem Prozessbeginn sind neue Details aufgetaucht. So soll Hoeneß besonders zwischen 2003 und 2006 an der Börse gezockt haben.

 Ab dem 10. März wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.

Ab dem 10. März wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.

Foto: afp, ALEXANDER HASSENSTEIN

Die "Bild am Sonntag" berichtet von "bis zu 100 Börsendeals an manchen Tagen" und beruft sich dabei auf Justizkreise. Hoeneß soll die Aufträge per Telefon bei der Schweizer Bank Vovotel geordert haben. Dem Bericht zufolge investierte er sein Geld ausschließlich in Spekulationen um Währungen, vorzugsweise US-Dollar und Yen.

Kaum Gewinne gemacht

Hoeneß soll dabei Millionenbeträge bewegt haben, doch trotz der hohen Einsätze machte der Bayern-Präsident wohl kaum Gewinne, da Hoeneß regelmäßig große finanzielle Verluste hinnehmen musste. Die Verluste kann Hoeneß jetzt bei seiner Selbstanzeige nicht mit den Gewinnen verrechnen. Deshalb, so schreibt die "Bild am Sonntag", müsse er nun eine Steuerschuld von 3,2 Millionen Euro begleichen.

Ob Hoeneß ins Gefängnis muss, bleibt dem Bericht zufolge unklar. Hier ist entscheidend, ob der Richter seine Selbstanzeige akzeptiert — oder eben nicht. Für die Staatsanwaltschaft ist diese unwirksam, weil sie unvollständig ist und zu spät eingereicht wurde. Hoeneß' Anwälte sollen ebenfalls Fehler gefunden haben. So sollen sie Belege für Transaktionen nicht vollständig vorgelegt worden sein. Anstatt die Steuerschuld vorschriftsmäßig zu entrichten, soll er lediglich eine Kaution hinterlegt haben. Das Blatt zitiert einen Hoeneß-Berater in diesem Zusammenhang: "Amateurhaft."

Angeblich geht im Hoeneß-Lager niemand mehr von einem Freispruch für den Bayern-Präsidenten aus. Das Ziel sei eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren und die Zahlung einer Geldstrafe.

100 Plätze fur Zuschauer im Gericht

Bei dem Steuerprozess gegen Hoeneß stehen insgesamt hundert Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Davon sind 49 Plätze für die Presse reserviert, 51 Plätze sind frei zugänglich, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) München am Mittwoch. Damit gibt es in dem Prozess genauso viele Plätze für die Öffentlichkeit wie im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe.

Der Prozess findet laut OLG im Münchner Justizpalast statt und nicht in dem für Strafprozesse üblichen Münchner Justizzentrum, in dem derzeit der NSU-Prozess läuft. Das OLG zog für den Hoeneß-Prozess seine Lehren aus dem chaotischen ersten Akkreditierungsverfahren für Journalisten im NSU-Prozess. So bildete das Gericht von Anfang an für einen Teil der Presseplätze Untergruppen, die sich etwa nach Nachrichtenagenturen, Radio- und Hörfunksender und sonstige Medien sowie der Herkunft der Medien aus dem In- und Ausland unterscheiden. Außerdem erlaubte das OLG die Weitergabe von Presseplätzen unter den akkreditierten Journalisten.

In dem im vergangenen Jahr gestarteten NSU-Prozess war das erste Akkreditierungsverfahren für Journalisten vom Bundesverfassungsgericht korrigiert worden. Daraufhin hatte es ein zweites Verfahren gegeben. Im ersten Verfahren waren etwa alle türkischen Medien leer ausgegangen, obwohl der größte Teil der Mordopfer der rechtsextremen Terrorzelle aus der Türkei stammte und dort ein besonderes Interesse an dem Verfahren besteht.

Hoeneß, der seit Jahren der führende Kopf des FC Bayern München ist, muss sich wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe über ein von ihm heimlich in der Schweiz geführtes Konto vor Gericht verantworten. Hoeneß hatte vor einem Jahr wegen des Vergehens eine Selbstanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hält diese aber für nicht ausreichend und klagte ihn deshalb an. Im Fall einer Verurteilung droht dem 62-Jährigen eine Haftstrafe.

(can)
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