Landgericht veröffentlicht Urteilsbegründung Die Selbstanzeige von Uli Hoeneß im Wortlaut
Düsseldorf · Das Landgericht München II hat die Urteilsbegeündung im Fall Uli Hoeneß veröffentlicht. In dem 50-seitigen Dossier ist auch die Selbstanzeige des früheren Bayern-Präsidenten im Wortlaut zu finden. Diese liest sich wiefolgt.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und im Auftrags [sic] unseres o.g. Mandanten zeigen wir für die Jahre 2001 —2010 bisher nicht erklärte Gewinne und Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgeschäften an.
Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich, da das beabsictigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Schweiz nicht zustande gekommen ist.
Diese Geschäfte sind in der Vergangenheit ausschließlich über ein Konto des Bankhauses A erfolgt. Alleiniger Kontoinhaber war unser o.a. Mandant. Für den Todesfall hat unser Mandant seiner Ehefrau eine Kontovollmacht eingeräumt. Die Ehefrau ging davon aus, dass die Ergebnisse aus den nachfolgen benannten Konten in den Steuererklärungen erfasst sind. Aufgrund der umfangreichen Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgeschäften war ihr eine Einzelüberprüfung nicht möglich.
Die Gewinne und Verluste der einzelnen Jahre sind aus den diesem Schreiben beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich. Das Konto 001 betrifft den Zeitraum ab 2001 und das Konto 2002 betrifft den Zeitraum ab 2004. Die in der Anlage rechts ausgewiesenen Beträge sind jeweils zu addieren bzw. aufzurechnen und stellen die vollständigen Erträge aus vorgenannten Konten dar.
Die Ergebnisse beinhalten auch steuerfreie Spekulationsgewinne, die noch sparat ermittelt werden müssen.
Aus der Anlage 3 sind die durch das Finanzamt rechtskräftigen [sic] Verlustvorträge ersichtlich. Diese Verluste werden unter Berücksichtigung der steuelichen Vorschriften mit positiven Einkünften verrechnet und ein Verlustrücktrag bzv. Verlustvortrag ist zur Zeit [sic] nicht angesetzt worden.
Wir weisen darauf hin, dass im Jahr 2001 Überweisungen zugunsten und zu Lasten des Kontos 001 von der C erfolgten. Hierzu verweisen wir auf Anlage 4 (6 Kopien der Gutschriften und Belastungen).
Wir haben das Bankhaus A angewiesen, die entsprechenden Beträge mit den einzelnen Belegen nachzuweisen. Darüber hinaus haben wir das Bankhaus A aufgefordert, die aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Quellensteuern nachzuweisen.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen an, nach Eingang der Bankbelege die Überprüfungsmöglichkeit so einfach wie möglich zu gestalten.
Grundsätzlich erklären wir uns für unseren Mandanten bereit, dass der nach der neuen Gesetzesfassung der §§ 371, 398a AO Zuschlag [sic] in Höhe von 5 % geleistet wird.
Unser Mandant wird die dann fällige Steuer, die auf die Steuer festzusetzenden Zinsen und den 5 prozentigen Zuschlag bei Fälligkeit selbstverständlich enrichten.
Unser Mandant hat seine Bank angewiesen, einen Vorabbetrag in Höhe von 10.000.000,00 Euro auf die o.a. Steuernummer zu leisten. Wir bitten auf dem Konto eine entsprechende Erstattungssperre einzurichten.
Wir bitten Sie den Erhalt der Selbstanzeige auf der beigefügten Durchschrift zu bestätigen. (…)"