Keine Sonderbehandlung für Steuersünder Hoeneß nach Herz-OP direkt zurück ins Gefängnis
München · Das Bayrische Justizministerium hat angeordnet, dass Uli Hoeneß nach seiner Operation am Herzen früher als geplant zurück in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg muss. Der Steuersünder sei eine Stunde nach Erwachen aus der Narkose zurück ins Gefängnis gefahren worden.
Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Demnach hätte Hoeneß nach der Operation am Mittwoch, die er selbst bezahlt habe, bis Sonntag in der "Schön Klinik" am Starnberger See bleiben können, allerdings habe das Justizministerium etwas dagegen gehabt, sodass der 62-Jährige gleich wieder die 53 Kilometer lange Fahrt auf sich nehmen musste.
"Wir kommentieren den Fall Hoeneß grundsätzlich nicht", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Laut Informationen des Blattes wolle man aber verhindern, dass in der Öffentlichkeit möglicherweise das Bild einer Sonderbehandlung für den prominenten Steuersünder aufkomme.
Dabei habe die JVA um die Untersuchung am Herzen des ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München gebeten, da man Klarheit über die Gründe seines Bluthochdrucks haben wollte. Die Krankenstation des Gefängnisses sei für einen solchen Eingriff nicht ausgelegt.
Hoeneß war am 13. März zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht München befand ihn in sieben Fällen der Steuerhinterziehung für schuldig. Insgesamt soll der Fußball-Manager dem Staat 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten haben.
Am 2. Juni trat der 62-Jährige seine Haftstrafe an. Die kann nach der Hälfte der Zeit auf Bewährung ausgesetzt werden, im Fall Hoeneß nach 21 Monaten. Frühestens 18 Monate vor der Entlassung kann ein Häftling auf Freigang hoffen. Die Anträge sollen von den Anwälten bis Mitte August bei der Justiz vorgelegt werden.