Borussia Mönchengladbach 99 Mönchengladbacher haben Stadionverbot

Mönchengladbach · Pöbeln, zündeln, prügeln - Fußball-Anhänger, die nur auf Krawall aus sind, müssen draußen bleiben. Auch wer nur einer verdächtigen Gruppe angehört, kann ein Stadionverbot erhalten. So ergeht es "Boyz"-Mitgliedern nach dem Derby von Borussia gegen den 1.FC Köln.

Kölner Fans sorgen mit Platzsturm für Chaos
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Kölner Fans sorgen mit Platzsturm für Chaos

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Foto: Dieter Wiechmann

Auf den Facebook-Seiten der Ultras und Hooligans ist der Platzsturm im Derby vom 14. Februar gleich in mehreren Videos zu sehen - inklusive der Prügelszenen. Darunter viele Kommentare, in denen die Verfasser ihre Freude über diese "besondere Unterhaltung" nicht verhehlen. Nach dem Schlusspfiff der Partie zwischen Borussia und dem 1. FC Köln waren knapp 30 vermummte Personen aus dem Gäste-Fanblock auf dem Platz gestürmt und hatten die anwesenden Ordner attackiert.

Die Ermittlungen der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs sowie wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sind zwar noch nicht abgeschlossen, aber Konsequenzen hat der Vorfall dennoch jetzt schon. Der 1. FC Köln ließ seinen Ankündigungen Taten folgen und entzog der Ultra-Gruppierung "Boyz" mit sofortiger Wirkung den Status eines Fanclubs, sprach gegen die Mitglieder lokale Stadionverbote aus und kündigte den Entzug der Dauerkarten an. Die Boyz finden die kollektive Strafe nicht gerechtfertigt. Schließlich seien viele Mitglieder an diesem Tag gar nicht im Stadion gewesen.

Borussia Mönchengladbach: Kölner Fans zünden Bengalos beim Derby
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Kölner Fans zünden Bengalos beim Derby gegen Borussia

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Foto: dpa, mjh nic

Aber Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. So lautet auf jeden Fall ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Es reiche aus, wenn jemand Mitglied einer Gruppe ist, die sich in einem zu Randale neigenden Umfeld bewegt. Bei Stadionverboten gehe es nicht um Strafrecht, sondern um den Ausschluss potenzieller Störer. Schließlich müssten auch die anderen Zuschauer vor Krawallen geschützt werden. Willkürlich dürfen Fußball-Anhänger aber nicht vom Besuch von Spielen ausgeschlossen werden.

Beim Deutschen Fußballbund gibt es "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten".

Die Problem-Fans der NRW-Vereine
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Foto: dpa, mb;hae pkw_A obe

Wann kann ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen werden? Bei Straftaten wie zum Beispiel nach Gewalttaten, Nötigungen, Verstößen gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, Haus- und Landfriedensbruch, rechtsextremistischen Handlungen. Nicht nur im Stadion müssen Regeln eingehalten werden. Stadionverbote dürfen auch ausgesprochen werden, wenn Anhänger bei An- und Abfahrt zum Beispiel durch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auffallen.

Wie lange dauert ein Stadionverbot? Je nach Schwere des Vorfalls bis zu 60 Monate.

Borussias Fans provozieren Kölner mit Choreografie vor Derby
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Foto: Dirk Päffgen

Wer verhängt das Stadionverbot? Grundsätzlich steht das nur dem Eigentümer bzw. Besitzer der Platz- bzw. Hallenanlage als originärem Hausrechtsinhaber zu. Anlassbezogen kann das Hausrecht aber auch übertragen werden auf den DFB und den Ligaverband. Die Vereine arbeiten hier eng mit der Polizei zusammen. Häufig stützen sich Stadionverbote auf polizeiliche Ermittlungen.

Wie läuft ein Stadionverbot formal ab? Der Betroffene bekommt eine schriftliche Mitteilung und hat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Die Aushändigung bzw. die Übermittlung des Stadionverbots muss aktenkundig gemacht werden.

Wie viele Stadionverbot gibt es zurzeit? Bundesweit rund 3000, in Mönchengladbach sind es 99.

Wie wird das Stadionverbot überprüft? Bei jedem Spiel sind szenekundige Beamte, die Anreise und Einlass beobachten. Bei Risikospielen wird den Fußball-Anhängern der Gästemannschaft, die ein Stadionverbot haben, auch schon einmal auferlegt, dass sie sich während des Spiels auf ihrer örtlichen Polizeiwache melden müssen.

Kann ein Stadionverbot auch vorzeitig aufgehoben werden? Ja, auch dafür gibt es Regeln. Aufgehoben oder verkürzt werden kann das Verbot zum Beispiel, wenn Verfahren eingestellt werden, wenn der Betroffene Reue zeigt oder wenn nicht zu erwarten ist, dass es zu weiteren Vorfällen kommt.

(RP)
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