Borussia Mönchengladbach Borussia soll Fan 20.000 Euro für Marseille-Randale zahlen

Mönchengladbach · Fans von Olympique Marseille verletzten 2012 beim Europa-League-Spiel in Mönchengladbach einen VfL-Anhänger. Bezahlen soll jetzt dafür Borussia. Der Verein sei zuständig für die Sicherheit im Stadion, urteilte das Landgericht.

 Fans von Olympique Marseille randalierten beim Europa-League-Spiel in der Saison 2012/13.

Fans von Olympique Marseille randalierten beim Europa-League-Spiel in der Saison 2012/13.

Foto: Dirk Päffgen

Der Mönchengladbacher ist seit vielen Jahren Borussia-Fan. Er ist selbst Vereinsmitglied und besucht seit 1969 regelmäßig die Spiele des VfL. Jetzt hat er die Borussia verklagt — auf mindestens 20.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. Denn seit dem Europa-League-Spiel Borussia Mönchengladbach gegen Olympique Marseille im Oktober 2012 ist der Mann schwer hörgeschädigt. Grund: Ein Böller, der aus dem Gästeblock geflogen kam und neben ihm einschlug.

Schon vor dem Spiel hatten die Marseille-Fans Bengalos und Rauchbomben geworfen. Kurz vor Ende randalierten sie erneut. Das Gericht hatte für die Urteilsfindung unter anderem Ausschnitte von Youtube-Videos ausgewertet. Und die zeigten, dass innerhalb von fünf Minuten 26 Böller aus dem Gästeblock flogen. Einer dieser Geschosse fiel in den benachbarten Borussen-Block, dorthin, wo der Kläger stand.

Das Gericht vertritt die Meinung, dass Borussia den Besucher vor Gefahren schützen muss. Denn mit dem Kauf einer Eintrittskarte würden Veranstalter und Besucher Vertragspartner. "Wenn jemand in einem Laden auf einer Bananenschale ausrutscht, kann der Geschädigte den Geschäftsführer verklagen, auch wenn dieser die Bananenschale nicht weggeworfen hat", sagt Landgerichtssprecher Dr. Martin Alberring.

Borussia Mönchengladbach betonte vor Gericht, dass man seiner Pflicht nachgekommen sei, indem man die Gäste-Fans ausreichend kontrolliert habe. Die Kammer hielt jedoch die 26 Böller dagegen. Ein bis zwei Geschosse hätte man vielleicht trotz intensiver Überprüfung einschmuggeln können, aber nicht so viele. Außerdem sei dem Verein bekannt gewesen, dass es bei den Anhängern von Olympique Marseille häufiger zu Ausschreitungen komme.

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Das Gericht sprach dem Kläger deshalb Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Der Mann soll nach dem Böllerwurf zunächst vollständig taub gewesen sein. Etwas Hörvermögen kam zwar zurück, dafür sei aber ein beidseitiger Tinnitus hinzugekommen. Zudem sei er ein Leben lang auf ein Hörgerät angewiesen.

Bislang wurde "nur" ein Grundsatzurteil gefällt. Das besagt, dass der Geschädigte einen Anspruch hat. Über die Höhe gibt es noch keine Entscheidung.

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Offenbar hat Borussia Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Nun geht der Fall erst einmal ans Oberlandesgericht. Wird der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bekräftigt, wird in Mönchengladbach in einem weiteren Verfahren über die Höhe verhandelt.

Zahlen müsste das Schmerzensgeld dann die Versicherung, die Borussia für solche Fälle abgeschlossen hat. "Wir warten das Folgeverfahren ab, dann entscheiden wir gemeinsam mit der Versicherung, wie wir weiter vorgehen. Es handelt sich noch um ein schwebendes Verfahren, darum möchte ich jetzt dazu auch weiter nichts sagen", sagt Bernhard Nießen, Leiter Stadionbetrieb beim Bundesligisten.

Schon vor dem Europa-League-Spiel Borussia Mönchengladbach gegen Olympique Marseille waren neun französische Fans festgenommen worden. Sie waren an der Eingangskontrolle gestoppt worden, weil bei ihnen Pyrotechnik und geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden wurden.

(RP)
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