Borussia Mönchengladbach Für Favre könnte es jetzt teuer werden

Mönchengladbach · Borussia bleibt trotz des Rücktritts Favres Arbeitgeber. "Der Vertrag ist nicht aufgelöst, er ruht", teilte der VfL mit. Mit einem neuen Job dürfte es für den Trainer vorerst schwierig werden. Auch Schadensersatzansprüche wären möglich.

Borussia Mönchengladbach: Zeit unter Lucien Favre in der Chronologie
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1680 Tage Favre bei Borussia Mönchengladbach

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Foto: dapd

Bis Ende Juni 2017 läuft der Vertrag mit Borussias Trainer Lucien Favre. Und daran hat sich trotz seines Rücktritts nichts geändert. "Der Vertrag ruht", sagte am Donnerstag Markus Aretz, Sprecher von Borussia Mönchengladbach. Will heißen: Auch wenn der Trainer nicht mehr zur Arbeit kommt, ist der Vertrag noch nicht aufgelöst. Und das könnte weitreichende Folgen haben. "Fußballerisch hat mich der Rücktritt Favres ins Mark getroffen. Aber arbeitsrechtlich gesehen ist das ein hochspannendes Thema", sagt Rechtsanwalt Dieter Breymann.

Weil Favre vertragsuntreu ist, habe er keinen Anspruch mehr auf ein Gehalt. Mit einem neuen Job dürfte es für Borussias Trainer aber auch schwierig werden. "Borussia kann sagen: Der steht hier noch unter Vertrag, da möchten wir eine Ablösesumme haben", sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt. Bis Ende Juni 2017 könnte der VfL einen Vereinswechsel Favres zum Beispiel nach München oder zu einem anderen Bundesliga-Konkurrenten auch komplett verhindern.

Twitter-Reaktionen zum Rücktritt von Favre
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Foto: dpa, jgu hak

Als Thomas Tuchel vor einem Jahr seinen Trainer-Job bei Mainz 05 ein Jahr vor Vertragsende aufgab, ruhte sein Kontrakt ebenfalls. Vom 15. Juni 2014 bis zum 30. Juni 2015 erhielt Tuchel kein Gehalt. Erst zur Bundesliga-Saison 2015/16 fing er seinen neuen Trainer-Job bei Borussia Dortmund an.

Über Vertragsinhalte wie Ausstiegsklauseln will man sich bei Borussia Mönchengladbach nicht äußern. Das dürfe man auch gar nicht. Dass der Verein Schadensersatzansprüche gegenüber dem vertragsuntreuen Favre hätte, ist aber überaus wahrscheinlich. Das sieht auch Breymann so: "Wenn der Verein böse wäre, könnte es für Favre richtig teuer werden." Ein Beispiel des Rechtsanwaltes: "Wenn Borussia einen neuen Trainer holt, der statt zwei Millionen drei Millionen Euro kostet, könnte man die Differenz bei Favre einklagen." Auch wenn Sponsoren wegen der Vertragsuntreue abspringen, könnte das Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Und es gäbe sicher noch mehr, was Forderungen nach sich ziehen könnte.

"Wenn ein Arbeitnehmer seine Vertragsverpflichtung nicht erfüllt, dann ist der Primäranspruch des Arbeitgebers zwar die Leistung, aber die lässt sich schwerlich einfordern, wenn die andere Seite partout nicht will", sagt Breymann. Schließlich könne man ja schlecht den Trainer täglich per Gerichtsvollzieher zur Arbeit bringen lassen. Bliebe also der Sekundäranspruch: Schadensersatz.

Die Ära Lucien Favre in Zahlen
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Doch ob Borussia Mönchengladbach in dieser Hinsicht tatsächlich Ansprüche gegenüber Lucien Favre erhebt, ist fraglich. Immerhin arbeitete der Schweizer gut viereinhalb Jahre erfolgreich mit der Fohlen-Elf.

Großzügige Einigungen seien im Profi-Fußball durchaus üblich, sagt Breymann. Der Grund: Die Vereine scheuen Gerichte, um Grundsatzurteile zu vermeiden. "Arbeitsrechtlich gesehen sind Verträge im Profi-Fußball eine Katastrophe", sagt Breymann. Das fange schon damit an, dass befristete Verträge mehrfach verlängert, aber nie in unbefristete umgewandelt werden. Vertragsverlängerungen mit Spielern meistens ein Jahr vor Ende des Kontrakts dienten in der Regel auch nicht nur dazu, den Fußball-Profi langfristig an sich zu binden. Da gehe es den Vereinen meistens darum, sich die Ablösesumme zu sichern.

(RP)
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