Borussia Mönchengladbach Prozess nach Eintracht-Attacke bei Borussia

Mönchengladbach · Am 20. September stürmten nach dem Abpfiff des Heimspiels von Borussia gegen Eintracht Braunschweig etwa 100 Hooligans aus Niedersachsen den Block mit einer Braunschweiger Ultra-Gruppe. Das hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel.

 Der Polizei gelang es damals, die verfeindeten Fan-Gruppen der Eintracht zu trennen.

Der Polizei gelang es damals, die verfeindeten Fan-Gruppen der Eintracht zu trennen.

Foto: dpa

Sie sollen sich bespuckt und verprügelt und rassistisch beleidigt haben. Das Heimspiel der Borussia gegen Eintracht Braunschweig war am 20. September 2013 erst wenige Sekunden beendet, da stürmte eine Horde von Hooligans in den Block mit einer linken Braunschweiger Ultra-Gruppe. Nur das Einschreiten der Polizei konnte Schlimmeres verhindern. Ein Braunschweiger, offenbar aus dem Umfeld der linken Ultra-Gruppe, stand deshalb gestern wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht. Der 30-Jährige war damals in die Auseinandersetzung der beiden Braunschweiger Fangruppierungen hineingeraten und dabei gefilmt worden.

Der gelernte Kaufmann nahm zum ersten Mal in seinem Leben auf einer Anklagebank Platz. Es gibt für ihn keinen Eintrag im Vorstrafenregister. Gestern drohten ihm eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Laut Anklage soll der 30-Jährige sich damals an der Auseinandersetzung im Fanblock beteiligt und einen Fan aus der Hooligangruppe zu Boden gestoßen und geschlagen haben.

Der Verteidiger des Angeklagten gab gestern für seinen Mandanten eine Erklärung ab. Bereits im Stehbereich sei der 30-Jährige vor dem Spiel beleidigt und angegriffen worden. "Alles, was mein Mandant damals getan hat, hat er nur zur eigenen Verteidigung gemacht. Er hat zwar auch geschubst und geschlagen, aber in Notwehr, auch um andere vor Angriffen zu schützen", sagte der Anwalt. Dass sich der Angeklagte damals tatsächlich so verhielt, konnten die Prozessbeteiligten gestern auf einer Videoaufzeichnung im Mönchengladbacher Schwurgerichtssaal A 100 verfolgen. Offensichtlich waren die Braunschweiger Rechtsradikalen damals in der Überzahl. Im Gerichtssaal wurde von 100 Hooligans gesprochen, die etwa 30 Mitglieder der Braunschweiger Ultra-Gruppierung aus dem Block drängen wollten. Dabei soll es damals ordentlich zur Sache gegangen sein, bis es Polizei und Ordnungsdienst gelang, die verfeindeten Gruppen zu trennen. Das Auswärtsspiel von Eintracht Braunschweig gegen Borussia Mönchengladbach endete übrigens damals für die Gäste mit einer Niederlage von 1:4.

Dagegen endete die Gerichtsverhandlung für den Angeklagten gestern mit einem Erfolg - nämlich mit einem Freispruch. Die sieben Zeugen, die noch auf dem Gerichtsflur warteten, mussten nicht mehr aussagen. "Die Anklage hat sich nicht bestätigt", war sich am Ende der Staatsanwalt sicher. Die Videoaufzeichnung im Fanblock habe zwar gezeigt, dass sich der Braunschweiger vor Ort im Zentrum der Auseinandersetzung befand. Aber seine Verteidigungshandlungen seien in Notwehr erfolgt. Das Gericht schloss sich schließlich dem Antrag des Staatsanwaltes und sprach den Fan auf Kosten der Staatskasse frei.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort