Borussia Mönchengladbach Zwei Stimmungsmacher haben jetzt Stadionverbot

Mönchengladbach · In der Nordkurve müssen Borussia-Anhänger für mehrere Jahre auf zwei so genannte Vorsänger verzichten.

 Zwei Einpeitscher werden vorerst nicht mehr in der Nordkurve stehen dürfen.

Zwei Einpeitscher werden vorerst nicht mehr in der Nordkurve stehen dürfen.

Foto: Imago

Sie sorgen im Stadion für Stimmung, indem sie die Fan-Gesänge vorgeben. Doch jetzt sind sie raus. Über sie wurden mehrjährige Stadionverbote verhängt. Das sind die Strafen für den 29-jährigen Vorsänger, der am 20. Dezember 2015 vor der Bundesliga-Begegnung Borussia Mönchengladbach gegen Darmstadt 98 einen 36-Jährigen mit Tritten lebensgefährlich verletzt haben soll, und für einen 27-Jährigen, der am 28. August 2014 beim Europa-League-Spiel im Borussia-Stadion gegen FK Sarajevo Gästefans schlug und deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Beide waren Vorsänger oder Einpeitscher, beide waren maßgeblich am Fanprojekt beteiligt, beide waren Ansprechpartner für VfL-Anhänger und sollten eigentlich Vorbilder sein. Der Prozess gegen den 29-Jährigen, der nach den Vorfällen hinter der Nordkurve am 20. Dezember wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, hat zwar noch nicht begonnen, dennoch ist das Stadionverbot gegen ihn schon ausgesprochen. "Wir haben immer gesagt, dass wir Gewalt im Stadion nicht dulden", begründet Borussia-Sprecher Markus Aretz die Entscheidung. Schon die Ermittlungen der Polizei wegen eines schweren tätlichen Angriffs reichten da aus.

Der 27-jährige Vorsänger war im Januar zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 500 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. In der Verhandlung räumte der Mann ein, einen Gästefan mit einem Schlag niedergestreckt zu haben. Im Prozess erklärte er: "Das tut mir ehrlich leid." Weil der Mann schon dreimal wegen Körperverletzung verurteilt worden war und dabei mit einem einjährigen Altstadtverbot belegt worden war, hatte der Staatsanwalt eigentlich eine Haftstrafe gefordert. Doch das Urteil lautete "Bewährungsstrafe".

Der Gerichtstermin für den Prozess gegen den 29-jährigen Borussia-Fan steht noch nicht fest. Das Opfer der Auseinandersetzung wird wohl trotz der Schwere seiner Verletzungen keine bleibenden Schäden zurückbehalten. Laut Staatsanwalt erinnert sich der 36-Jährige nicht mehr an die Tritte, die sein Kontrahent ihm ins Gesicht versetzt haben soll. Das Opfer, das zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, erlitt Hirnblutungen. Außerdem zerbrach seine Zahnprothese, Teile davon rutschten in die Luftröhre. Er wurde in eine Spezialklinik geflogen, entließ sich aber eine gute Woche später selbst.

(RP)
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