"Fall Heinz Müller" Bosman lässt grüßen: Gericht hebt Vertragsbefristung auf

Die Befristung von Arbeitsverträgen im europäischen Profi-Sport erscheint juristisch zunehmend fragwürdig.

Bundesliga 10/11: Heinz Müller wirft Feuerball
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In einem mit dem in Deutschland anhängigen "Fall Heinz Müller" vergleichbaren Verfahren entschied ein französisches Berufungsgericht in Aix-en-Provence in vierter Instanz, dass Fußball-Erstligist SEC Bastia den mehrfach mit zeitlichen Begrenzungen verlängerten Vertrag seines früheren Co-Trainers Michel Padovani in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hätte umwandeln müssen.

Experten schreiben dem Richter-Entscheid ähnlich viel Sprengkraft wie dem Bosman-Urteil von 1995 zu, das Ablösesummen und Ausländerbeschränkungen zu Fall brachte. Die Urteilsbegründung von Aix-en-Provence fußt ausdrücklich auf dem Mangel von nachvollziehbaren Gründen für eine abermalige Begrenzung.

In Deutschland warten die Profi-Vereine auf den Ausgang der Berufung von Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen ein erstinstanzliches Urteil in der gleichen Frage zugunsten seines ehemaligen Torhüters Heinz Müller. Die Verhandlung vor dem rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgericht in Mainz findet am 17. Februar statt.

Padovani spielte schon als Jugendlicher für Bastia, stieg später in den Profi-Kader der Korsen auf und arbeitete seit Ende seiner aktiven Laufbahn 1994 in verschiedenden Funktionen im Trainer-Stab des Klubs. Weil Bastia den Kontrakt mit dem Ex-Keeper 2010 wieder nur befristet verlängern wollte und das französische Arbeitsrecht maximal zwei Erneuerungen von Zeitverträgen zulässt, klagte Padovani auf sein mutmaßliches "Bleiberecht" und nahm dafür auch die Kündigung des Vereins in Kauf. Seit 2012 sitzt der frühere Profi als Assistenztrainer beim Erstliga-Schlusslicht AC Troyes auf der Bank.

Eine grundsätzliche Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften im Profi-Sport stößt bei Vereinen und Verbänden auf Skepsis. Funktionäre wiesen schon im Zusammenhang mit dem "Fall Müller" daraufhin, dass der im Profi-Sport prägende Leistungsgedanke ausgehebelt würde und die Kader von Klubs ohne die Möglichkeit befristeter Verträge innerhalb kurzer Zeit auf 50 bis 60 Aktive in zum Teil schon nicht mehr leistungssporttauglichen Alter anwachsen würden.

(sid)
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