Klage der DFL gegen Land Bremen Kein Urteil im Streit um Polizeikosten bei Bundesligaspielen

Bremen · Der Streit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und Bremen um die Polizeikosten bei Risikospielen geht weiter. Das Bremer Oberverwaltungsgericht fällte am Donnerstag nach mehrstündiger Verhandlung kein Urteil.

DFL-Präsident Reinhard Rauball trifft am Gerichtsgebäude ein.

DFL-Präsident Reinhard Rauball trifft am Gerichtsgebäude ein.

Foto: dpa, tba

Dieses soll erst am 21. Februar verkündet werden. Bremen ist das einzige Bundesland, das der DFL die Mehrkosten bei riskanten Partien in Rechnung stellt. Die DFL weigert sich zu zahlen.

In dem Prozess geht es exemplarisch um eine Rechnung über 425 718,11 Euro, die das Bundesland Bremen der DFL nach dem Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV am 19. April 2015 zugestellt hatte. Dagegen hat die DFL geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte den Gebührenbescheid im vergangenen Mai für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Land Bremen legte daraufhin Berufung ein.

Streitpunkte waren in der Verhandlung am Donnerstag vor allem, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ob die DFL tatsächlich die Veranstalterin der Spiele ist. "Wir sind nicht der richtige Adressat", sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball. Der Veranstalter sei Werder Bremen. Sollte das Gericht Bremen Recht geben, müsse der Club die Kosten tragen. Diese sollen nicht auf die anderen 35 Profivereine der Ersten und Zweiten Liga umgelegt werden. "Unterm Strich wird Werder in Anspruch genommen."

Die DFL monierte am Donnerstag zudem, dass die Ermittlung der Kosten nicht nachvollziehbar sei und stellte einen Beweisantrag, um eine genaue Aufschlüsselung der Summe zu bekommen. Um eine dafür notwendige langwierige Beweisaufnahme zu verhindern, einigten sich beide Seiten schließlich auf eine Reduzierung der Summe auf nun 415 000 Euro. Rauball machte aber erneut deutlich, dass er die Forderung des Landes Bremen für nicht rechtens hält. "Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch den Staat, der das Gewaltmonopol innehat, bezahlen zu müssen, entspricht nach wie vor nicht unserer Rechtsauffassung."

Ein Ende des Streits wird es voraussichtlich auch mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht geben: Beide Seiten hatten bereits vor Verhandlungsbeginn erklärt, dass sie im Fall einer Niederlage vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen wollen.

(dpa)
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