Bundesliga Die Angst der Vereine vor der Drohne

Düsseldorf · Beim EM-Qualifikationsspiel Serbien gegen Albanien sorgte eine Drohne für einen Spielabbruch. Könnten die Flugobjekte bald auch in der Bundesliga für Störungen aus der Luft sorgen?

 Eine Drohne trug die Fahne ins Stadion.

Eine Drohne trug die Fahne ins Stadion.

Foto: Screenshot YouTube

Der Vorfall einer ins Stadion hereinschwebenden Drohne in Belgrad hat auch in Deutschland die Verantwortlichen im Fußball aufhorchen lassen. Deutsche Stadionbetreiber zeigten sich alarmiert von den Szenen in der serbischen Hauptstadt. Bei Borussia Mönchengladbach etwa will man durch Kontrollen am Eingang sicherstellen, dass eine Drohne nicht ins Stadion gelangt. "Was von außen geflogen kommt, können wir kaum verhindern. Wir können weder den Luftraum kontrollieren, noch haben wir Netze gespannt", sagt Borussia-Sprecher Andreas Cüppers. Idioten gebe es eben überall, sagt auch Joachim Thomas, Geschäftsführer der Olympiastadion Berlin GmbH.

Am Dienstag war beim EM-Qualifikationsspiel zwischen Serbien und Albanien eine Drohne ins Stadion geschwebt. Daran war eine albanische Fahne befestigt. Die Folge waren schwere Krawalle und Tumulte, die Partie wurde abgebrochen. "Die Thematik ist neu und für den Fußball relevant", sagt Dirk Meyer-Bosse von der Deutschen Fußball Liga. Daher werde sie voraussichtlich im Rahmen der nächsten Sitzung der Kommission Prävention und Sicherheit des DFB besprochen. "Grundsätzlich sind 'terroristische Szenarien' Teil der Sicherheitsstruktur in Deutschland und werden lokal durch die Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei, beobachtet", erklärt Meyer-Bosse. Bei den Behörden habe man entsprechende Szenarien und die technische Entwicklung von herannahenden Modellflugzeugen oder Drohnen im Blick, heißt es von der Polizei Düsseldorf. "Wir rechnen aber derzeit nicht damit, dass etwas in Deutschland passiert. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Drohnen in Stadien eingesetzt werden könnten", sagt ein Polizeisprecher. Hinzu käme: "Man müsste die Drohne ins Stadion schmuggeln."

Darin sieht auch André Scholz das größte Hindernis. Sein Unternehmen "Kopterzentrale" baut Drohnen und gibt Schulungen im Umgang mit den Flugobjekten. "Mit handelsüblichen Drohnen ist ein Flug von außen ins Stadion nicht möglich", sagt Scholz. Zwar könnten die Flugobjekte bis zu einer Höhe von etwa 100 Metern aufsteigen. Doch: "Die Außenfassade der Arena würde die Funkverbindung stören, die Drohne würde zurückkehren." Der "Pilot" müsse deshalb mit seiner Drohne im Stadion sein. Kleinere Drohnen, wie die in Belgrad verwendete Phantom, könnten zwar üblicherweise in einem Rucksack transportiert werden. Jedoch würde "das wohl bei der Taschenkontrolle am Eingang auffallen".

Fraglich sei aber, ob die Funkverbindung nicht auch im Stadion abreiße. "Mobiltelefone könnten den Funk erheblich stören - bei 50 000 Stadionbesuchern mit eigenem Handy ist das nicht auszuschließen", sagt Ingenieur Scholz. Eine große Gefahr durch die Drohnen sieht er nicht: "Man darf den Teufel nicht an die Wand malen. Die größte Gefahr, die von einer Drohne ausgeht ist, dass sie abstürzt und dadurch jemanden verletzt." Deshalb sei es in Deutschland auch verboten, die Flugobjekte über einer Menschenmenge aufsteigen zu lassen. Ihn ärgere, dass der Begriff Drohne häufig in Verbindung mit militärischen Einsätzen gebracht werde: "Alle denken immer an Waffen, Terror und Bespitzelung. Damit haben unsere Drohnen aber nichts zu tun." Vielmehr würden sie für Film- und Fotoaufnahmen sowie bei technischen Vermessungen eingesetzt - und das nur von Menschen mit entsprechender Schulung.

Sollte dennoch mal ein Spiel durch eine Drohne gestört werden, drohen juristische Folgen. "Wer zurechenbar den Abbruch eines Spiels verursacht, dem drohen, neben einem lebenslangen Stadionverbot, auch empfindliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten", sagt Michael Terhaag, Rechtsanwalt in Düsseldorf. Man könne den Eingriff zum Beispiel mit dem vorsätzlichen Auslösen eines falschen Bombenalarms vergleichen. An sich sei das Überfliegen oder Filmen an öffentlichen Plätzen kein Problem - doch "ein Fußballstadion ist kein öffentliches, sondern ein privates Gelände". Deshalb sind Parolen oder Symbole, die mittels Drohne verbreitet werden, möglicherweise ebenso verboten, sagt Terhaag: "Wer damit dem Hausrecht des Stadionbetreibers widerspricht, muss mit Konsequenzen rechnen."

(csc)
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