Fortuna Düsseldorf Fortuna legt Einspruch gegen Geisterspiel ein

Düsseldorf · Bundesliga-Aufsteiger Fortuna Düsseldorf wird vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ein sogenanntes "Geisterspiel" kämpfen.

Fortuna gegen Hertha: Die unendliche Relegation in der Chronologie
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Foto: dpa

Das teilte der zweimalige DFB-Pokal-Sieger mit, der laut Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses sein erstes Bundesliga-Heimspiel seit 15 Jahren unter Ausschluss von Zuschauern spielen müsste. Zudem hatte der Kontrollausschuss 100.000 Euro Geldstrafe verhängt.

"Wir haben uns intensiv mit dem Strafmaß befasst und sind dann nach ausführlicher Abwägung zu diesem Ergebnis gekommen", sagte Fortuna-Präsident Peter Frymuth dem Sport-Informations-Dienst (sid): "Hintergründe werden von uns nicht kommentiert."

Tausende Fans der Fortuna hatten beim Relegationsrückspiel am 15. Mai bereits vor Ablauf der siebenminütigen Nachspielzeit den Rasen gestürmt und Bengalische Feuer gezündet. Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) musste für 20 Minuten unterbrechen, ehe er das Spiel noch einmal für rund 90 Sekunden fortsetzte. Die Unterbrechung nahm Hertha BSC zum Anlass, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen, die Berliner scheiterten aber vor dem Sportgericht und in zweiter Instanz auch vor dem Bundesgericht des DFB.

Das Strafmaß hatten die meisten Mitglieder und Dauerkartenkunden für völlig unangemessen gehalten. Allein ihnen war der Klub schuldig, auf eine Reduzierung zu drängen.

Für insgesamt sechs Vereine fordert der Kontrollausschuss des DFB teils drastische Sanktionen mit Zuschauerausschluss. Der höchste Strafantrag ging der Fortuna zu, der sich auf Vorkommnisse in drei Rückrundenspielen der 2. Bundesliga und in beiden Relegationsspielen gegen Hertha BSC Berlin bezieht.

(seeg/jre/seeg/can/sid/csi)
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