Befristete Verträge unzulässig? Bundesliga zittert vor dem Urteil im "Fall Heinz Müller"

Mainz · Der Berufungsprozess zwischen dem früheren Torwart Heinz Müller und seinem Ex-Klub FSV Mainz 05 am Mittwoch birgt Sprengkraft. Es geht um befristete Verträge – und das gesamte Transfersystem im Profifußball könnte auf den Kopf gestellt werden.

 Heinz Müller und der FSV Mainz 05 sehen sich am Mittwoch vor Gericht wieder.

Heinz Müller und der FSV Mainz 05 sehen sich am Mittwoch vor Gericht wieder.

Foto: dpa, fve fpt nic

Der Berufungsprozess zwischen dem früheren Torwart Heinz Müller und seinem Ex-Klub FSV Mainz 05 am Mittwoch birgt Sprengkraft. Es geht um befristete Verträge — und das gesamte Transfersystem im Profifußball könnte auf den Kopf gestellt werden.

Landesarbeitsgericht Mainz, 1. Stock, Raum 116 - und die Frage: Gibt es einen neuen Bosman namens Müller? Wenn am Mittwochvormittag um 11 Uhr die Berufungsverhandlung zwischen Heinz Müller (37) und seinem Ex-Klub FSV Mainz 05 beginnt, dann blicken Profivereine wie Spieler aus ganz Deutschland gebannt in die rheinland-pfälzische Provinz.

Sollte der Vorsitzende Richter Michael Bernardi das Urteil aus erster Instanz bestätigen, könnte der "Fall Müller" das bisherige Transfersystem im Fußball komplett auf den Kopf stellen. Plötzlich wären Profis "normale" Arbeitnehmer, befristete Verträge über mehr als zwei Jahre unzulässig.

Ablösesummen für die Klubs wären hinfällig, wenn der Spieler mit der normalen gesetzlichen Frist von ein bis drei Monaten kündigt. Den Vereinen würden harte Zeiten drohen, obwohl es im Gegenzug auch "Probezeiten" für die gut bezahlten Angestellten in kurzen Hosen geben würde. "Die Kündigung durch den Verein würde den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes unterliegen, eine fristgerechte Kündigung wäre nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen möglich", sagte der Berliner Arbeitsrechtler Thomas Meyer von der Kanzlei Grawert & Partner der Tageszeitung Die Welt.

Hinter vorgehaltener Hand meinen sogar manche, die Dimension des Mainzer Rechtsspruchs könne annähernd jene des Bosman-Urteils von 1995 erreichen.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) glaubt das allerdings nicht. Der "Fall Heinz Müller" sei erst einmal ein Einzelfall. Selbst eine die erste Instanz bestätigende Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die bisherige Befristungspraxis, teilte die DFL auf SID-Anfrage mit: Andere Arbeitsgerichte wären nicht an diese Entscheidung gebunden.

Heribert Bruchhagen hat "großes Vertrauen" in die Arbeitsgerichtsbarkeit, dass sie "dieses Urteil" zurücknehme. "Es ist absurd", sagte der Vorstandsboss von Bundesligist Eintracht Frankfurt der "Bild am Sonntag".

Auch DFB-Interimspräsident Rainer Koch hatte bereits mit Verwunderung auf die Rechtssprechung von März 2015 reagiert. "Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf", sagte Koch. Es müsse möglich sein, dass sich eine Mannschaft "immer wieder neu aufstellt. Wir können keine aufgeblähten Kader mit 40 oder 50 Spielern haben."

DFL-Direktor Ansgar Schwenken fürchtet gar eine erhebliche Beeinträchtigung "der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesliga", wenn das Urteil nur in Deutschland gelte. Es würde zudem "sehr schwierig" werden, einem Profi "fehlende physische Leistungsfähigkeit als Grund für seine Kündigung nachzuweisen", sagte Schwenken der "Sport Bild".

Der FSV Mainz 05, der diesmal von der Hamburger Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten wird, pocht darauf, dass der Profisport unter anderen Beurteilungskriterien stehen müsse als der normale Arbeitnehmer. 2006 hatte es vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg einen ähnlich gelagerten Fall gegeben, bei dem letztlich die Zulässigkeit befristeter Vertragsverlängerungen beschlossen worden war.

Auch eine gütliche Einigung zwischen den Mainzern und Ex-Keeper Müller ist nach SID-Informationen noch nicht vom Tisch. Die Kuh wäre damit vom Eis, die Angst der Klubs vor einem Bosman 2.0 gebannt. Im anderen Fall könnten als nächste Instanzen das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) von den Parteien angerufen werden.

Heinz Müller, der von Horst Kletke vertreten wird, wird am Mittwoch nicht bei der Verhandlung anwesend sein. Sein Ansatz war beim Gang vor Gericht sowieso ein ganz anderer: Müller hatte gegen den FSV geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Der Schlussmann sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.

Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 zwar nicht zugesprochen worden. Stattdessen hatte die Richterin das womöglich folgenschwere Urteil ausgesprochen.

(areh/sid)
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