Befristeter Vertrag nicht rechtens Müller gewinnt brisanten Prozess gegen Mainz

Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Klub FSV Mainz 05 gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte.

Bundesliga 13/14: Heinz Müllers erfolgreicher Ausflug
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Müller hatte gegen die Befristung seines Vertrags in Mainz geklagt und Recht erhalten. Folglich besteht der Kontrakt des Keepers weiter, FSV-Präsident Harald Strutz kündigte jedoch an, gegen das Urteil, das bereits in der vergangenen Woche gefällt wurde, Rechtsmittel einzulegen.

"Wir werden das Urteil überprüfen lassen, weil es eben auch von grundsätzlicher Bedeutung für den Sport ist", sagte Strutz zu Sport1. Sollte das Urteil bestehen bleiben, wäre das "vom Tenor letztendlich mit Bosman zu vergleichen". Das sprichwörtliche Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshof hatte 1995 das Transfersystem revolutioniert, da es Ablösen für vertraglose Spieler verbot.

Manager Christian Heidel äußerte sich bei Spox.com. "Das Urteil ist noch nicht übersandt", sagte Heidel und meinte: "Wir sind relativ relaxed und tauschen uns mit der DFL aus. Mit aller Vorsicht: Sollte das tatsächlich so kommen, werden wir natürlich in Berufung gehen. Es gab in Deutschland bislang noch keine unbefristeten Arbeitsverträge für Fußballprofis und natürlich auch nicht bei Mainz 05."

Müller war 2009 vom FC Barnsley aus England nach Mainz gewechselt, sein Vertrag wurde 2012 um zwei Jahre verlängert. Gerichtssprecherin Ruth Lippa teilte nun laut Bild.de mit: "Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des Paragraph14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags."

Bundesliga 10/11: Heinz Müller wirft Feuerball
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Sollte das Urteil auch vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht rechtskräftig bleiben, dürften befristete Verträge, die derzeit gängige Praxis im Profifußball sind, der Vergangenheit angehören. "

(sid)
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