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Nach Ausschreitungen: Nürnberger Fans müssen draußen bleiben

zuletzt aktualisiert: 22.03.2010 - 18:15

Frankfurt/Main (RPO). Teilausschluss für die Fans des 1. FC Nürnberg, Vertagung in Sachen 1. FC Köln: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag nur eine Sportstrafsache abgeschlossen, dabei aber neue Wege beschritten. Als Konsequenz aus dem schwerwiegenden Zwischenfall im Gastspiel beim VfL Bochum am 27. Februar erhalten die Anhänger der Nürnberger für die kommenden beiden Auswärtsspiele in der Fußball-Bundesliga keine Eintrittskarten für Stehplätze.

"Wir haben das Urteil so akzeptiert und gehen nicht in Berufung. Der wirtschaftliche Schaden sowie die fehlende Unterstützung schmerzt uns sehr, allerdings war es für uns wichtig, zumindest einem Teil unserer Fans die Möglichkeit zu geben, unsere Mannschaft im Abstiegskampf auch auswärts zu unterstützen", sagte Nürnbergs Sportdirektor Martin Bader. Beim Spiel in Bochum waren im Fanblock der Franken zum Spielbeginn Leuchtkörper und Nebelkerzen entzündet worden, dabei wurden neun Personen zum Teil schwer verletzt.

Mit dem Urteil will das Sportgericht nach Angaben seines Vorsitzenden Hans E. Lorenz ein Zeichen gegen den Trend hin zu Zuschauerausschreitungen der Gästefans setzen, da bislang stets mit Heimspielsanktionen reagiert worden sei. "Wir wollen mit der neuen Form der Sanktion das Übel an der Wurzel packen und gezielt den Auswärtsfan treffen", so Lorenz: "Der 1. FC Nürnberg hat sich sehr offensiv mit dem Problem auseinandergesetzt und sich beim Kartenkontingent für das Auswärtsspiel in Bremen bereits selbst beschränkt."

Damit bleibt der Nürnberger Stehplatzblock bei den Auswärtsspielen in Freiburg am 17. April und in Hamburg am 1. Mai leer. Der "Club" muss dem SC Freiburg und dem Hamburger SV Schadenersatz in Höhe des entsprechenden Stehplatzkontingents zahlen. Darüber hinaus zahlen die Nürnberger in diesem und im nächsten Jahr jeweils 20.000 Euro an das Jugendamt Nürnberg zur Förderung des örtlichen Fanprojekts. "Der Sanktionswert des Urteils liegt bei etwa 100.000 Euro", erklärte Lorenz. Der 1. FC Nürnberg hat das Urteil akzeptiert.

Zu keiner Entscheidung kam das DFB-Sportgericht in der Sportstrafsache gegen den 1. FC Köln. Die Verhandlung wurde nach dreieinhalbstündiger Sitzung beendet und auf den kommenden Montag vertagt. Ab 13.00 Uhr wird die mündliche Verhandlung in der DFB-Zentrale fortgesetzt. In Frankfurt werden Vorkommnisse aus insgesamt fünf Auswärtsspielen der vergangenen Monate verhandelt. In allen Spielen wurden im Kölner Zuschauer-Block pyrotechnische Gegenstände wie Knallkörper oder Bengalische Feuer gezündet.

Quelle: SID/can

 
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