Bundesliga-Rechte Sky zieht gegen das Kartellamt vor Gericht
Hannover · Der Pay-TV-Sender Sky hat beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt wegen der Ausschreibung der Medienrechte der Fußball-Bundesliga eingereicht. Einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bestätigte der Sender am Mittwoch. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wollte sich nicht äußern.
Der Pay-TV-Sender Sky hat beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt wegen der Ausschreibung der Medienrechte der Fußball-Bundesliga eingereicht.
Einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bestätigte der Sender am Mittwoch. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wollte sich nicht äußern.
"Die Beschwerde wird den Ausschreibungsprozess und seinen Ausgang nicht verzögern", erklärte der Sender. Am Donnerstag will die DFL die Ergebnisse der Ausschreibung der nationalen Medienrechte in Frankfurt bekannt geben. Dabei geht es um ein Volumen von mehreren Milliarden Euro.
"Mit der Beschwerde greift Sky Deutschland verschiedene Punkte an", erklärte das Unternehmen. "Insbesondere ist Sky Deutschland der Überzeugung, dass das vom Bundeskartellamt geforderte Alleinerwerbsverbot kartellrechtlich nicht notwendig und zudem in seiner konkreten Ausgestaltung rechtswidrig ist. Darüber hinaus entspricht die Auffassung des Bundeskartellamtes zur Abgrenzung des Pay-TV-Marktes nicht dem, wie die Märkte sich real darstellen."
In der Ausschreibung der DFL war auf Wunsch der Kartellamtes erstmals ein Alleinerwerbsverbot verankert: Erwirbt ein Anbieter alle Live-Pakete, greift die sogenannte Single-buyer-rule. Es wird dann zusätzlich ein sogenanntes OTT-Paket mit Internet- und Online-Rechten für 102 Spiele ausgeschrieben. Bisher hält Sky Live-Rechte für alle Spiele der 1. und 2. Liga.