Wegen Steuerhinterziehung verurteilter Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß — Klinik statt Gefängnis
Landsberg · Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß soll derzeit am Starnberger See wegen einer Herzkrankheit behandelt werden.
Es hat vermutlich auch mit der schönen Lage zu tun, wieso sich besonders prominente Persönlichkeiten aus Sport, Fernsehen und Politik für eine Behandlung in der "Schön-Klinik" entscheiden. Gelegen am Ostufer des Starnberger Sees ist das Krankenhaus nach eigenen Angaben spezialisiert auf kardiologische Erkrankungen wie Herzinfarkt, Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen.
Der früherer bayerische CSU-Ministerpräsident Franz-Joseph Strauß wurde dort behandelt. Seit Sonntag soll dort auch Uli Hoeneß liegen, verlegt von der Krankenstation der rund 60 Kilometer entfernten Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg am Lech, wo der ehemalige Präsident des FC Bayern München seit dem 2. Juni dieses Jahres wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mindestens 28,5 Millionen Euro eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verbüßt.
Der 62-Jährige sei laut "Bild" für Untersuchungen, die schon länger geplant gewesen sein sollen, in die Starnberger Klinik verlegt worden. Diese Behandlung hätte dem bayerischen Justizministerium zufolge nicht in der JVA durchgeführt werden können. Jedoch dürfen sich Gefangene in der Regel nicht eigenständig ein Krankenhaus ihrer Wahl aussuchen, in dem sie untersucht werden möchten. "Das ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich — wenn es etwa wie im Fall Hoeneß offenbar um ganz komplizierte Behandlungen geht", sagt Peter Brock, NRW-Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten.
Er soll schon bei Haftantritt auf der Krankenstation gelegen haben
Es käme auf die Schwere der Erkrankung und die Gefährlichkeit des betroffenen Gefangenen an. Da bei Hoeneß weder Fluchtgefahr bestehe noch eine Gefährdung für Dritte von ihm ausgehe, betont Brock, habe man ihm wohl zugestanden, sich in Starnberg medizinisch betreuen zu lassen.
Sollte er anschließend in eine Reha außerhalb der Gefängnismauern müssen, würde man seine Haftstrafe dafür vermutlich kurzzeitig außer Kraft setzen. "Diese Zeit von beispielsweise drei Wochen würde man dann wieder auf die zu verbüßende Strafe draufrechnen", erklärt Brock. Es heißt, dass Hoeneß zurück in die JVA verlegt werden soll, sobald es sein Gesundheitszustand zuließe.
Bereits seit seinem Haftantritt soll der Ex-Bayern-Präsident in der JVA auf der Krankenstation gelegen haben, wo die Räumlichkeiten — aus hygienischen Gründen — um einiges großzügiger gestaltet sind als die kargen Zellen, die nur über Toilette, Zwei-Meter-Bett, Matratze, Kopfkissen, Decke, Pinnwand, Holzschrank und Tisch verfügen.
Verlegung in offenen Vollzug möglich
Rechtsexperten rechnen damit, dass Hoeneß jedoch nicht lange in einem dieser spartanischen Räume ausharren muss, wenn er wieder genesen sein wird. Vielmehr gehen Juristen davon aus, dass seine Haftstrafe bereits nach der Hälfte, also nach 21 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt wird. Doch selbst diese verkürzte Zeit wird Hoeneß wohl nicht vollständig absitzen müssen — zumindest tagsüber.
Denn schon nach seiner Rückkehr nach Landsberg könnte Hoeneß in den offenen Vollzug verlegt werden. Dabei handelt es sich noch nicht um Freigang. Er dürfte sich dann zunächst innerhalb der Gefängnismauern frei bewegen. Wenn er sich dabei etwa ein bis zwei Monate bewähre, kooperiere und an alle Auflagen halte, könnte er tagsüber das Gefängnis verlassen, wenn er eine Arbeitsstelle nachweisen könne, erklärt Ralf Simon, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Strafvollzug in Bayern.
Das könnte theoretisch schon im September der Fall sein. Über solche Haftlockerungen entscheidet allein die Anstaltsleitung. Ein entsprechender Antrag seitens der Hoeneß-Anwälte liege dem JVA-Chef noch nicht vor, heißt es.
Das Landgericht München II hatte Hoeneß im März nach nur vier Verhandlungstagen im wohl spektakulärsten Prozess des Jahres verurteilt. Seine Selbstanzeige wertete das Gericht als unzureichend. Der ehemalige Bayern-Boss akzeptierte die Strafe.