Hoeneß-Prozess Das ist die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft

Düsseldorf · Wir haben für Sie die offizielle Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Gerichtsprozess gegen den Boss des FC Bayern München, Uli Hoeneß, zusammengestellt.

Steuerprozess: Uli Hoeneß kommt am Gericht an
24 Bilder

Steuerprozess: Uli Hoeneß kommt am Gericht an

24 Bilder

Anklageschrift in der Strafsache gegen geboren am 06.01.1952 in Ulm geborener H[...] (wie genaue Adresse geschwärzt, Anmerkung)

Haftdaten:
In dieser Sache festgenommen am 20.03.2013 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts München vom 12.03.2013, AZ. II Gs 2356/13(EA Bl. 86ff).
Der Haftbefehl wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.03.2013, Az. II Gs 2604/13, (EA Bl. 117f) außer Vollzug gesetzt.

(folgen Namen und Adressen der drei Verteidiger, Anmerkung)

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:

Der Angeschuldigte gab für die Jahre 2003 bis 2009 beim Finanzamt Miesbach Einkommensteuererklärungen ab. Der Angeschuldigte war, wie er wusste, verpflichtet, in diesen Erklärungen die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Dieser Verpflichtung kam der Angeklagte, wie er wusste, nicht nach.

Der Angeschuldigte unterhielt ab 2001 bei der Bank [...] AG in Zürich, Schweiz, unter den Nummer [...] ein bzw. ab 2004 zwei Konten.
Über diese Konten wurden im beträchtlichen Umfang Spekulationsgeschäfte, vor allem Devisentermingeschäfte, abgewickelt.
Einen Teil der erwirtschafteten Spekulationsgewinne wurden vom Angeschuldigten in Aktien und andere, nichtspekulative, Kapitalanlagen angelegt. Mittels dieser Aktien und Kapitalanlagen wurde in der Folgezeit weitere Erträge und Veräußerungsgewinne erzielt. Gegenüber den Finanzbehörden hatte der Angeschuldigte die Existenz der Vontobelkonten verschwiegen. Somit wurden weder die Kapitalerträge, noch die Gewinne aus den Veräußerungsgeschäften erklärt, um diese der Besteuerung zu entziehen.

Insgesamt verschwieg der Angeschuldigte steuerbare Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und sonstige Einkünfte in Höhe von 33 526 614,00 Euro. Dadurch wurden Steuern in Höhe von 3 545 939,70 Euro nicht festgesetzt. Weiterhin erhielt sich der Angeschuldigte zu Unrecht Verlustvorträge hinsichtlich der privaten Veräußerungsgeschäfte in Höhe 5 519 739,20 Euro. Ob und wenn ja, in welchem Umfang weitere Devisentermingeschäfte steuerpflichtig waren, ist nicht bekannt.

(...folgen sieben Fälle)

Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,

durch sieben selbständige Handlungen gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt zu haben

strafbar als

Steuerhinterziehung in sieben selbständigen Fällen

gemäß Paragrafen 370 Abs. 1 Nr.1, Abs. 3 Nr. 1, AO, 53 StGB

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort