Nach Einspruch DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Frankfurt/Main · Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die gegen den VfL Osnabrück verhängte Strafzahlung nach einem Einspruch des Drittligisten von 28.000 auf 24.000 Euro reduziert. Einen Anteil von bis zu 8000 Euro kann der Klub in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren.

Anhänger des VfL hatten bei den Drittligaspielen in Meppen am 20. September 2017 sowie zehn Tage später bei Preußen Münster massiv Pyrotechnik gezündet, weshalb die Partie in Münster in der 25. Minute kurzzeitig unterbrochen worden war.

(sid)
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