Teilausschluss der Fans DFB weist Antrag von Eintracht Frankfurt zurück

Frankfurt/Main · Das sportrechtliche Verfahren zu den Vorfällen während des DFB-Pokalspiels zwischen Drittligist 1. FC Magdeburg und Bundesligist Eintracht Frankfurt (3:4 i.E.) wird nicht noch einmal aufgerollt.

DFB-Pokal: Ausschreitungen überschatten Sieg von Eintracht Frankfurt beim 1. FC Magdeburg
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Ausschreitungen überschatten Frankfurt-Sieg in Magdeburg

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Foto: dpa, ped tmk

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat den Antrag der Eintracht auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen.

"Der Antrag ist unzulässig, da Eintracht Frankfurt keine neuen Tatsachen im Sinne von 32 Nr. 1. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung vorgetragen hat", hieß es am Montag in einer DFB-Mitteilung: "Denn in der mündlichen Verhandlung sowie dem Urteil wurde ausdrücklich zu Gunsten von Eintracht Frankfurt eine Täterermittlung berücksichtigt, da diese schon am 26. September 2016 unmittelbar bevorstand."

An diesem Tag hatte das Sportgericht die Eintracht mit einem Teilausschluss seiner Anhänger für das Bundesligaspiel gegen Bayern München am 15. Oktober und das DFB-Pokalspiel gegen den FC Ingolstadt am 25. Oktober belegt.

Fans der Eintracht hatten beim Pokalspiel in Magdeburg am 21. August zu Beginn der zweiten Halbzeit unter anderem zwei Raketen aus ihrem Zuschauerbereich in einen benachbarten Block abgefeuert. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte das Spiel für rund elf Minuten unterbrochen.

Die Eintracht hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, weil ein mutmaßlicher Täter erst nach dem Richterspruch identifiziert wurde.

(sid)
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