Fortuna Düsseldorf Acht Monate statt drei Jahre: Mildere Strafe für Stadion-Schläger

Düsseldorf · Ein Fortuna-Fanbetreuer war im Herbst 2012 nach einem Erstligaspiel ins Koma geprügelt worden. Stadionschläger hatten ihn durch wuchtige Kniestöße gegen den Kopf schwer verletzt, nur durch eine Not-OP war sein Leben zu retten. Am Montag entschied das Landgericht Düsseldorf über die Strafen.

 Bei diesem Spiel gegen den FC Bayern im Oktober 2012 kam es zur folgenschweren Attacke.

Bei diesem Spiel gegen den FC Bayern im Oktober 2012 kam es zur folgenschweren Attacke.

Foto: RPO, Falk Janning

Die Strafen gegen die zwei damaligen Täter (beide 28) setzte das Gericht aber unterschiedlich fest. Das Amtsgericht hatte beide zu je drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In der Berufung reduzierte das Landgericht die Strafe für einen der Angeklagten auf acht Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der andere gab einen Kniestoß zu - angeblich "aus Notwehr". Er soll für drei Jahre in Haft. Beide müssen dem Opfer insgesamt 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Partie der Fortuna gegen Bayern München (Endergebnis 0:5) hatte eine Besuchergruppe im Stadion andere Fans mit Essen und Getränken beworfen. Nach Abpfiff wollte der Fan-Betreuer einige Männer aus der Gruppe zur Rede stellen, war aber gleich mit einem Faustschlag bedacht worden. Danach sei er festgehalten und von einem der Angreifer durch wuchtige Kniestöße gegen den Kopf massiv verletzt worden, so die Anklage.

Nur einer der Täter gab eine Tatbeteiligung zu. Er habe sich aber "nur gewehrt", weil er von dem Fan-Betreuer angeblich "gewürgt worden" sei. Doch dafür fanden auch die Richter der zweiten Instanz keine Bestätigung.

Im Gegenteil: Gegen Zeugen aus der damaligen Gruppe, die hier zugunsten der Angeklagten auftraten, wird jetzt wegen Falschaussage ermittelt. Das Gericht war überzeugt, dass es keinen Angriff des Fan-Betreuers gab - und dass dieser Angeklagte für seinen Kniestoß und die schweren Folgen einstehen muss.

Neben der Haftstrafe soll er daher 9000 Euro als Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Sein Nachbar auf der Anklagebank kam milder davon. Er wurde nur für einen Faustschlag gegen das Opfer verurteilt, muss neben der Bewährungsstrafe jetzt 1000 Euro an den Fan-Betreuer zahlen. Dass er das Opfer während der Kniestöße festgehalten habe, war nicht zu beweisen. Zeugen hatten geschildert, er habe vor dem Fan-Betreuer gestanden, demnach kann er das Opfer nicht rücklings festgehalten haben. Das Landgericht folgte im Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Dagegen gibt es jetzt noch das Rechtsmittel der Revision.

(wuk)
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