Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss Asamoah muss 40.500 Euro Geldstrafe zahlen

Düsseldorf · Mit schriftlichem Strafbefehl hat das Amtsgericht Ratingen gegen den Profifußballer Gerald Asamoah wegen eines fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss eine Geldstrafe von 40.500 Euro verhängt. Zudem verliert der 35-jährige Ex-Nationalspieler nach Informationen unserer Redaktion seinen Führerschein und darf sich frühestens 16 Monate nach Rechtskraft der Strafe um eine neue Fahrerlaubnis bemühen.

Gerald Asamoah ist zurück "auf Schalke"
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Asamoah war Anfang März frühmorgens mit seinem VW-Phaeton an der Höseler Bahnhofstraße unter Alkoholeinfluss gegen einen Baum gekracht. Gegen die Gerichtsentscheidung, die ihm jetzt per Post zugeht, kann der Fußballer noch Einspruch einlegen. Dann kommt es zur öffentlichen Verhandlung über den Fall.

Der Fremdschaden, den Asamoah bei seinem Ratinger Crash angerichtet hat, wird mit 2300 Euro beziffert. Doch deutlich höher fiel der Schaden für den Fußballspieler aus. Asamoah hatte bei dem Unfall leichte Schnittverletzungen erlitten. Sein Auto wurde vollkommen zerstört. Polizeibeamte hatten den Gesamtschaden der Kollision sogar auf 80.000 Euro geschätzt. Obendrein wurde der 43-fache Nationalspieler zur Geldstrafe verurteilt und ist jetzt den Führerschein los. Eine Blutprobe hatte rund eine Stunde nach seinem Unfall 1,41 Promille ergeben.

Den Ermittlungen zufolge war der Profifußballer bei seiner Fahrt gegen 4.45 Uhr aus ungeklärter Ursache auf gerader Strecke nach links abgekommen und dort gegen einen Baum gefahren. Durch die Wucht des Aufpralls wurde sein Wagen zurückgeschleudert auf die Fahrbahn. Bei dem Fahrzeug war durch die Kollision das linke Vorderrad und auch die Fahrertür herausgerissen worden.

Asamoah spielte zuletzt für die zweite Mannschaft des Bundesligisten FC Schalke. Im deutschen Nationaldress war er 2002 Vize-Weltmeister geworden. Bereits 2009 war ihm der Führerschein zeitweise entzogen worden, nachdem er Anfang 2007 in einer Baustelle 105 Stundenkilometer zu schnell gefahren war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, dem das Ratinger Amtsgericht jetzt entsprochen hat, soll Asamoah seine Fahrerlaubnis diesmal aber dauerhaft verlieren. Der Sportler habe sich durch seine fahrlässige Alkoholfahrt "als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen".

Als weitere Sanktion verhängte das Gericht die Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 900 Euro. Formell erging der schriftlich verhängte Strafbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung. Ob Asamoah die gerichtliche Frist nutzt, um einen Protest gegen den Strafbefehl einzulegen, ist noch ungewiss

(seeg)
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