Sportgericht DFB verhängt Geldstrafen gegen Hertha BSC und Braunschweig

Frankfurt/Main · Für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger muss Bundesligist Hertha BSC Berlin eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes ahndete mit seinem Urteil, das der DFB am Donnerstag veröffentlichte, drei Vorkommnisse in der Liga mit dem Abrennen von Pyrotechnik und dem Werfen von Bechern und Feuerzeugen.

Beim DFB-Pokalspiel in Heidenheim am 10. Februar waren zwei kleinere Gegenstände in Richtung Spielfeld geworfen worden. Zweitligist Eintracht Braunschweig bezahlt für Verfehlungen seiner Fans 7000 Euro. Eine Rauchentwicklung im Braunschweiger Block am 1. April beim Spiel gegen den SC Paderborn sowie das Zünden von Bengalischen Feuern am 8. Mai in Bochum wertete der Sportrichter als unsportliches Verhalten. Beide Clubs haben den Urteilen zugestimmt.

(dpa)
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