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Europäischer Gerichtshof zu Exklusiv-Vermarktung: Fußball im Pay-TV könnte billiger werden

zuletzt aktualisiert: 04.10.2011 - 14:08

Luxemburg (RPO). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seinem Urteil am Dienstag eine Änderung der Exklusiv-Vermarktung im Pay-TV-Bereich beschlossen. Damit könnten die Übertragungen für Zuschauer billiger werden.

Das Urteil ist ein harter Schlag gegen Pay-TV-Sender wie Sky.  Foto: dapd, dapd
Das Urteil ist ein harter Schlag gegen Pay-TV-Sender wie Sky. Foto: dapd, dapd

Bislang waren die Live-Übertragungen von Fußballspielen oder anderen Sportereignissen unter Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagt. Territoriale Exklusivitäts-Vereinbarungen zum Beispiel bei der Übertragung von Fußballspielen verstoßen aber laut EuGH gegen Unionsrecht, insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit.

Sky verliert die Exklusivität

Damit droht auch dem Pay-TV-Sender Sky der Verlust der Exklusivrechte für öffentliche Aufführungen in Deutschland. Zumindest bedeutet es, dass die Preise für den Empfang nach unten gedrückt werden. Das Urteil könnte somit auch weitreichende Folgen auf den deutschen Fernsehmarkt und die Finanzierung der deutschen Profiklubs haben.

"Natürlich kann dieses Urteil Auswirkungen auf die Bundesliga haben. Man sollte sich mit dem Urteil jetzt zunächst einmal ganz in Ruhe auseinandersetzen", erklärte Jörg Schmadtke der Nachrichtenagentur dapd. "Zunächst wird sich die DFL damit befassen. Auf Hannover 96 hat das zunächst keinen Einfluss. Wir wirtschaften ja ohnehin eher konservativ", sagte der Sportdirektor des Fußball-Bundesligisten Hannover 96 weiter.

Info

Die Fernsehrechte der Bundesliga im Inland

Der derzeitige Fernsehvertrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) über vier Jahre läuft noch bis zum Ende der Saison 2012/2013. Demnach überträgt ausschließlich der Pay-TV-Sender Sky alle Spiele der Bundesliga und der Zweiten Liga live im bezahlten Fernsehen. Die Plattform Liga Total der Deutschen Telekom hält Rechte für die Live-Übertragung bewegter Bilder von den beiden deutschen Profiligen im Internet. Im Free-TV zeigt die ARD-"Sportschau" am Samstag ab 18.30 Uhr ausführliche Berichte von den Bundesligaspielen am Samstagnachmittag. Bilder vom Samstagabendspiel der Bundesliga sind im Free-TV erst ab 23.00 Uhr im "Aktuellen Sportstudio" des ZDF zu sehen. Ausführliche Berichte vom Freitagspiel der Bundesliga gibt es im frei empfangbaren Fernsehen erst mit einem Tag Verzögerung. Über die Zweite Liga berichtet vor allem der Sender Sport 1. im Free-TV. Für die TV-Rechte erhält die DFL derzeit insgesamt 412 Millionen Euro pro Saison.

Der TV-Sender Sky erklärte auf dapd-Anfrage, man wolle am Dienstag keine Erklärung zu der Entscheidung abgeben und verwies auf die Zuständigkeit der Deutschen Fußball Liga (DFL). Die DFL zeigte sich vom Urteil nicht überrascht und will es nun prüfen.

"Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen in Frage gestellt wird. Wir werden nun die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen. Die DFL hat sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken."

Sky-Aktien geben nach

Unmittelbar nach Verkündung des Urteils gaben die Aktien des deutschen Pay-TV-Anbieters Sky Deutschland deutlich nach. Sie verloren zeitweise mehr als fünf Prozent.

Der EuGH entschied am Dienstag, dass ein Lizenzsystem, "das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen", gegen EU-Recht verstoße.

Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagten, verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr und seien weder im Hinblick auf das Ziel zu rechtfertigen, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern.

Britische Wirtin war der Auslöser

Auslöser des Rechtsstreits war der Fall Karen Murphy, die in ihrem Pub im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt hatte.

Dazu nutzte die Wirtin jedoch keine Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro (5200 britische Pfund) pro Jahr.

Quelle: SID/DAPD

 
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